Ausweitung der Staatshilfen für französische Unternehmen wegen neuer Pandemiewelle
Am 3. Januar 2022 hat das französische Finanzministerium beschlossen, bestimmte Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die durch die Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, auszuweiten.
Dies gilt für das Kurzarbeitergeld („activité partielle“) für die von Schließungsanordnungen und Einschränkungen betroffenen Unternehmen. Diese Unternehmen müssen dabei nicht nachweisen, dass ihr Umsatz um 65 % eingebrochen ist. Außerdem sollen in Frankreich die Beihilfen zu Fixkosten (Art „Überbrückungshilfe“) von dem Veranstaltungs- und Indoor-Freizeit-Sektor auf die ganze Tourismus- und Gastronomiebranche ausgeweitet werden, solange ein Umsatzrückgang des Unternehmens um 50 % nachgewiesen wird.
Die Hilfen sollen binnen weniger Tage ausgezahlt werden, kündigte das Wirtschaftsministerium an. Dies ist eine Fortführung der branchenspezifischen Hilfspolitik, die von der französischen Regierung seit Herbst 2021 eingeschlagen wurde. Auch über ein neues Moratorium hinsichtlich der Rückzahlung von Krediten mit Staatsgarantien („prêts garantis par l’Etat, PGE“) für eine Dauer von 6 Monaten wird diskutiert.
Zuletzt hat die Einleitung eines Sanierungsverfahrens („redressement“) für das elsässische Traditionsunternehmen Caddie Schlagzeilen gemacht, das die unter dem gleichen Namen weltbekannten Einkaufswagen für den Einzelhandel herstellt. Die Coronavirus-Epidemie, eine gedrosselte Produktion erst wegen eines Infektions-Clusters im Unternehmen, dann aufgrund andauernder Rohstoffknappheit und -teuerung, dies alles vor dem Hintergrund einer starken Konkurrenz auf wichtigen Exportmärkten – eine „Verkettung unglücklicher Umstände“, die diesem und anderen Unternehmen mit ursprünglich sehr solider Position auf dem Markt zu schaffen macht.
Nicht zuletzt angesichts der für April 2022 anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich ist zu erwarten, dass die französische Regierung nicht untätig bleibt, um eine Häufung solch schlechter Nachrichten zu vermeiden. URSSAF und Finanzamt scheinen weiterhin nicht die Absicht zu haben, so systematisch Drittinsolvenzanträge gegen säumige Schuldner zu stellen, wie sie dies vor der Krise taten. „Keine Panik!“ - scheint die Devise zu sein: Am 4. Januar 2022 hat die französische Regierung die Wachstumsprognose für 2022 nach oben korrigiert. Das französische BIP könnte sogar um 4 % wachsen.
Weiterführende Informationen zu den Corona-Hilfen in Frankreich finden Sie hier:
04.01.2022