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Internationale Schiedsverfahren Internationale Schiedsverfahren

Konflikte zwischen Geschäftspartnern lassen sich nicht immer vermeiden – die Frage ist, wie sie effizient gelöst werden können. Für Wirtschaftsunternehmen ist das Schiedsverfahren oft eine attraktive Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren. Doch was sind die Besonderheiten von Schiedsverfahren? Und worauf sollten Unternehmen besonders achten, wenn der Schiedsort Frankreich oder Deutschland ist?

Als auf französisches Recht spezialisierte deutsch-französische Kanzlei unterstützt Qivive Unternehmen dabei, Streitigkeiten professionell und rechtssicher beizulegen – auch im Rahmen eines Schiedsverfahrens.

Internationale Schiedsverfahren in Frankreich

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit
internationalen Schiedsverfahren

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Schiedsverfahrens, Erarbeitung einer Verhandlungs- und Verfahrensstrategie
  • Vorprozessuale Verhandlungen
  • Vertretung in institutionellen und ad-hoc-Schiedsverfahren
  • Vertretung im Hinblick auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
  • Vertretung in Aufhebungsverfahren
  • Vertretung im recours en révision (besonderer Rechtsbehelf gegen Schiedssprüche nach französischem Recht) 
  • Tätigkeit als Co-Counsel in Verfahren unserer ausländischen Kollegen, in denen deutsches oder französisches Recht eine Rolle spielt
  • Annahme von Schiedsrichtermandaten 
  • Beratung im Hinblick auf den Einsatz und das Abfassen von Schiedsklauseln bei Vertragsverhandlungen

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für ein internationales Schiedsverfahren?

Anwältin für internationale Schiedsverfahren (Frankreich und weltweit)

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Informationen zu
internationalen Schiedsverfahren

Infos

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Was ist ein Schiedsverfahren?

Ein Schiedsverfahren ist ein privates Streitbeilegungsverfahren und eine echte Alternative zu einem staatlichen Gerichtsverfahren.

Es basiert in der Regel auf einer zwischen den Parteien vereinbarten Schiedsklausel. In dieser bestimmen die Parteien, dass im Falle etwaiger Streitigkeit ein Schiedsgericht anstelle eines staatlichen Gerichts angerufen werden soll. Häufig legen die Parteien in der Schiedsklausel auch den Schiedsort, die Verfahrenssprache, die Anzahl von Schiedsrichtern und ggf. die Schiedsinstitution fest.

Schiedsverfahren lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: institutionelle und ad hoc-Verfahren. Bei institutionellen Verfahren übernimmt eine dafür vorgesehene Institution bestimmte Verwaltungsaufgaben, wie beispielsweise die Übermittlung von Schriftsätzen. Umfang und Art dieser Aufgaben können je nach Institution unterschiedlich sein. Die eigentliche Streitentscheidung bleibt jedoch stets dem Schiedsgericht vorbehalten. Bei ad hoc-Verfahren hingegen übernimmt entweder das Schiedsgericht selbst diese administrativen Aufgaben oder sie werden an eine dritte Stelle übertragen.

Die Schiedsrichter – häufig spezialisierte Juristen oder Branchenexperten – werden von den Parteien selbst bestimmt. Die Entscheidung der Schiedsrichter (das sog. „Schiedsspruch“) ist grundsätzlich endgültig und verbindlich. Es kann von staatlichen Gerichten lediglich in sehr begrenzten Fällen aufgehoben werden.

Praxis-Tipp
Achten Sie darauf, die Schiedsklausel präzise und rechtssicher zu formulieren. Fehlerhafte Klauseln führen oft zu unnötigen Streitigkeiten über die Zuständigkeit.

 

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Was sind die Vorteile eines Schiedsverfahrens?

Ein Schiedsverfahren bietet gegenüber einem Gerichtsverfahren einige Vorteile.

  • Vertraulichkeit: Schiedsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich. Dies schützt Geschäftsgeheimnisse und wahrt die Reputation der Beteiligten.
     
  • Flexibilität: Schiedsverfahren ermöglichen den Parteien, das Verfahren in mehrfacher Hinsicht auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden: Die Parteien können nicht nur die Schiedsrichter auswählen, sondern auch die Schiedsinstitution und Verfahrensregeln, den Schiedsort, die Verfahrenssprache (z. B. Deutsch, Französisch oder Englisch), sowie den Verhandlungsort (meist inkl. der Möglichkeit, die Verhandlung online durchzuführen) weitgehend selbst festlegen. Darüber hinaus können die Parteien sich auf die durch den/die Schiedsrichter zu entscheidenden Fragen einigen. Dagegen entscheidet ein staatliches Gericht regelmäßig über alle aufgeworfenen Rechtsfragen.
     
  • Fachkompetenz: Die Schiedsrichter verfügen in der Regel über besondere Expertise im relevanten Fach- oder Rechtsgebiet.
     
  • Vereinfachte internationale Vollstreckbarkeit: Schiedssprüche sind aufgrund internationaler Abkommen, wie etwa des New Yorker Übereinkommens von 1958, in über 160 Staaten vollstreckbar.
     
  • Zeiteffizienz: Gut organisierte Schiedsverfahren können schneller abgeschlossen werden als klassische Gerichtsprozesse und bieten somit eine prozessökonomische Lösung.
     
  • Vergleichsquote: Die Vergleichsquote ist bei Schiedsverfahren deutlich höher als bei staatlichen Gerichtsverfahren.
     

Praxistipp
Achten Sie darauf, die Qualifikation der Schiedsrichter möglichst früh und präzise festzulegen. So stellen Sie sicher, dass das Verfahren zu einer für alle Beteiligten akzeptablen und fairen Entscheidung führt. Insbesondere empfiehlt es sich, gezielt nach Schiedsrichtern zu suchen, die über fachliche Kenntnisse in der relevanten Branche verfügen oder bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten die nötigen Sprachkenntnisse und interkulturellen Fähigkeiten mitbringen.

 

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Was ist im Allgemeinen der Rechtsrahmen für ein Schiedsverfahren?

Neben der Schiedsklausel und weiteren Parteivereinbarungen, die im Rahmen eines Schiedsverfahrens fast uneingeschränkt oberste Priorität haben, kommen ausgewählte gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Insbesondere ist das Schiedsrecht des Schiedsortes (der vom Ort der Vollstreckung des Schiedsspruchs abweichen kann) von großer Bedeutung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Schiedsverfahren mit Schiedsort in Frankreich sind in den Artikeln 1442 ff. des französischen Zivilprozessrechts (Code de procédure civile) geregelt. Seit der Reform von 2011 gilt es als eines der modernsten Schiedsrechte Europas.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Schiedsverfahren in Deutschland finden sich in den §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO). Im Jahr 1998 wurden diese Vorschriften reformiert und an das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration) angeglichen. Damit entspricht das deutsche Schiedsrecht den international anerkannten Standards und bewährten Praktiken.

Haben die Parteien sich für ein durch eine Schiedsinstitution (z. B. ICC, DIS,  AFA, CIAM-CIAR, SCAI, LCIA, ICDR, SCC, DIA, FIA, SIAC, CEPANI oder VIAC) administriertes Schiedsverfahren entschieden, kommen auch die entsprechenden institutionellen Regeln (sog. Schiedsordnung) zur Anwendung.
 

Praxistipp
Sie sollten bei der Formulierung der Schiedsklausel besonders sorgfältig den Schiedsort und die Schiedsinstitution auswählen. Diese beiden Faktoren bestimmen maßgeblich das anwendbare Schiedsrecht sowie die Schiedsordnung. Um spätere Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die jeweiligen Regelwerke und gesetzlichen Bestimmungen vorab genau zu prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Verfahren den eigenen Erwartungen entspricht und rechtliche Rahmenbedingungen klar sind.

 

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Wie läuft ein Schiedsverfahren grundsätzlich ab?

Wenn die Parteien eine Schiedsinstitution (wie ICC, DIS, AFA usw.) für die Durchführung des Schiedsverfahrens ausgewählt haben, wird sich der Ablauf des Verfahrens nach der Schiedsordnung der benannten Institution richten. Wenn die Parteien sich für ein ad hoc Schiedsverfahren entschieden haben, wird der Ablauf durch das Schiedsgericht nach Rücksprache mit den Parteien bestimmt. Darüber hinaus können die Parteien das Verfahren durch Vereinbarung an ihre Bedürfnisse anpassen.

Ein Schiedsverfahren verläuft daher grundsätzlich flexibler als ein staatliches Gerichtsverfahren. Dennoch gibt es einen bewährten Standardablauf, der sich in den meisten internationalen Schiedsverfahren wiederfindet:

  1. Einleitung des Verfahrens (Antrag)

    Eine Partei (Kläger) leitet das Verfahren ein, indem sie der zuständigen Schiedsinstitution (z. B. ICC, DIS) die Schiedsklage bzw. den Antrag auf Schiedsverfahren übermittelt. In der Regel beinhaltet den Antrag die Benennung der Parteien, die Beschreibung des Streitgegenstands, die Darlegung der Rechtsgrundlage, die Bezugnahme auf die Schiedsvereinbarung und Vorschläge zur Besetzung des Schiedsgerichts.
  1. Konstituierung des Schiedsgerichts

    Die Parteien bestimmen die Schiedsrichter gemäß der vereinbarten Schiedsklausel. Üblich ist ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreierschiedsgericht (je ein Parteischiedsrichter, ein Vorsitzender). Kommt keine Einigung zustande, bestimmt die Schiedsinstitution die Schiedsrichter.
  1. Festlegung des Verfahrensablaufs (Case management conference)

    Nach Konstituierung legen die Parteien gemeinsam mit dem Schiedsgericht den Ablauf des Verfahrens fest: Termine und Fristen, Verfahrenssprache (wenn nicht in der Schiedsklausel festgelegt), Art der Beweisführung (schriftlich, mündlich, Zeugenvernehmung), Technische Aspekte (z. B. virtuelle Verhandlungen)
  1. Schriftsätze und Beweise

    Die Parteien tauschen wechselseitig ihre Schriftsätze aus: Klageschrift, Klageerwiderung, Replik / Duplik. Ggf. werden Beweise, Gutachten oder Zeugenlisten vorgelegt und in manchen Schiedsverfahren auch eine Document Production Phase durchgeführt. Diese Phase kann mehrere Monate dauern, wird aber im Vergleich zu staatlichen Verfahren oft straffer organisiert.
  1. Hauptverhandlung

    In einer mündlichen Verhandlung („Hearing“) tragen die Parteien ihre Positionen vor. Zeugen und Sachverständige können befragt werden. Die Schiedsrichter stellen Fragen.
  1. Schiedsspruch

    Das Schiedsgericht fällt den Schiedsspruch schriftlich. Dieser enthält die Entscheidung über den Streitgegenstand, die Begründung und die Kostenverteilung. Der Schiedsspruch ist bindend und nach gegebenenfalls erforderlicher Vollstreckbarkeitserklärung wie ein staatliches Urteil vollstreckbar. Je nach Komplexität kann der Schiedsspruch 6 bis 18 Monate nach Einleitung des Verfahrens ergehen
  1. Vollstreckung oder Anfechtung

    Auf Basis des New Yorker Übereinkommens kann der Schiedsspruch in den meisten Staaten – darunter Frankreich und Deutschland – vollstreckt werden. Nur in engen Ausnahmefällen kann der Schiedsspruch vor staatlichen Gerichten angefochten werden, z. B. bei Verstoß gegen die öffentliche Ordnung.

Praxistipp
Bitte beachten Sie, dass die Schiedsordnungen von den verschiedenen Schiedsinstitutionen von diesem Ablauf abweichen können oder bestimmte Anforderungen vorsehen können. Die Schiedsordnung der gewählten Institution muss von daher vor Einleitung des Verfahrens sorgfältig gelesen und die verschiedenen Schritte mit Ihrem Anwalt gut vorbereitet werden.

Sie benötigen juristische Vertretung in einem institutionellen oder einem ad-hoc Schiedsverfahren?

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Wie begleitet Sie Qivive
bei Ihren Schiedsverfahren, z. B. vor der ICC-Paris?

Unsere erfahrenen Schiedsanwälte begleiten Sie im Hinblick auf alle Aspekte institutioneller sowie ad-hoc-Schiedsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Schiedsverfahrens sowie der Erarbeitung einer zeit- und kosteneffizienten Verhandlungs- und Verfahrensstrategie. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während des laufenden Verfahrens zur Seite, wählen mit Ihnen kompetente Schiedsrichter aus und unternehmen nach dem Schiedsverfahren alle im Hinblick auf den Schiedsspruch nötigen Schritte.

Unsere Kompetenzen
im Bereich internationaler Schiedsverfahren

Expertise
  • Erfahrene und dreisprachige Schiedsrechtler:innen mit Doppelstudium im deutschen und französischen Recht  
  • Begleitung von Unternehmen in Schiedsverfahren mit deutsch-französischem Bezug

Unsere neuesten Fälle
im Zusammenhang mit internationalen Schiedsverfahren

Mandate
  • Zubehörzulieferer im Automotive-Bereich | Vertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung über einen Handelsvertretervertrag (ICC-Verfahren, Schiedsort Deutschland)
     
  • Französischer Schifffahrtsvertreter | Vertretung nach Beendigung eines Linienschifffahrtsvertrages (ad hoc Verfahren, Schiedsort Deutschland)
     
  • Betreiber eines landesweiten Tankstellennetzes in einem afrikanischen Land | Vertretung gegenüber dem Lieferanten von Raffinerieprodukten in einer Auseinandersetzung über einen Vertriebsvertrag (ICC-Verfahren, Schiedsort Frankreich)
     
  • Schweizer Finanzinstitut | Strategische Beratung im Rahmen eines Mehrparteien-Verfahrens nach französischem Recht, u. a. bzgl. Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit einem internationalen Großprojekt (ICC-Verfahren, Schiedsort Frankreich) sowie Vertretung in einem Aufhebungsverfahren in Frankreich wegen Verstoßes gegen den Ordre public
     
  • Digitaler Innovator im Automotive-Bereich | Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Lizenzvertrag (CMAP-Verfahren, Schiedsort Frankreich)

Sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, die Sie bei einem ICC-Schiedsverfahren oder einem DIS-Schiedsverfahren unterstützt?

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Unsere erfahrenen Anwält:innen
für internationale Schiedsverfahren

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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