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Internationale Schiedsverfahren

Internationale Schiedsverfahren Paris, Frankreich und darüber hinaus

Wir vertreten und beraten Sie im Hinblick auf alle Facetten eines Schiedsverfahrens und setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren Ansprüche gegen Sie erfolgreich ab und dies unabhängig von der administrierenden Institution (ICC, DIS, AFA, CIAM, SCAI, LCIA, VIAC, SCC, CEPANI und viele weitere).

Internationale Schiedsverfahren in Frankreich

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit
internationalen Schiedsverfahren

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Schiedsverfahrens, Erarbeitung einer Verhandlungs- und Verfahrensstrategie
  • Vorprozessuale Verhandlungen
  • Vertretung in institutionellen und ad-hoc-Schiedsverfahren
  • Vertretung im Hinblick auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
  • Vertretung in Aufhebungsverfahren
  • Vertretung im recours en révision (besonderer Rechtsbehelf gegen Schiedssprüche nach französischem Recht) 
  • Tätigkeit als Co-Counsel in Verfahren unserer ausländischen Kollegen, in denen deutsches oder französisches Recht eine Rolle spielt
  • Annahme von Schiedsrichtermandaten 
  • Beratung im Hinblick auf den Einsatz und das Abfassen von Schiedsklauseln bei Vertragsverhandlungen

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für ein internationales Schiedsverfahren?

Anwältin für internationale Schiedsverfahren (Frankreich und weltweit)

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Informationen zu
Schiedsverfahren mit Schiedsort in Paris oder anderswo

Infos

Vorteile, Abläufe und Unterschiede von Schiedsverfahren

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Was sind die Vorteile eines Schiedsverfahrens?

Ein Schiedsverfahren bietet gegenüber einem Gerichtsverfahren einige Vorteile. Insbesondere ermöglicht es den Parteien, das Verfahren in mehrfacher Hinsicht auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden:

  • Auswahl des/der Schiedsrichter
  • Auswahl der Schiedsinstitution/der Verfahrensregeln
  • Auswahl des Schiedsortes
  • Auswahl der Verfahrenssprache
  • Wahl des Verhandlungsortes, meist inklusive der Möglichkeit, die Verhandlung online durchzuführen
  • Einigung auf die durch den/die Schiedsrichter zu entscheidenden Fragen. Dagegen entscheidet ein staatliches Gericht regelmäßig über alle aufgeworfenen Rechtsfragen. 

Darüber hinaus bietet ein Schiedsverfahren meist eine sehr prozessökonomische Lösung, die Möglichkeit, das Verfahren vertraulich zu halten sowie die vereinfachte internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen. Die Vergleichsquote ist bei Schiedsverfahren deutlich höher als bei staatlichen Gerichtsverfahren.

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Wie läuft ein Schiedsverfahren nach den Regeln der ICC in Paris ab?

Ein ICC-Schiedsverfahren beginnt regelmäßig mit dem Request for Arbitration (Demande d‘arbitrage). Sodann reicht der Beklagte die Answer to the Request for Arbitration (Réponse à la demande d’arbitrage) ein. Nach der Konstituierung des Schiedsgerichts erlässt dieses nach der ersten Case Management Conference (Conférence de procédure) die Procedural Order n°1 (Ordonnance de procédure) sowie die Terms of Reference (Acte de mission), außerdem vereinbaren die Beteiligten den Procedural timetable (Calendrier de procédure). In dessen Rahmen reichen die Parteien sodann das Statement of Claim (Démande) und das Statement of Defence (Défense) ein. Häufig kommt es dann zu einer Document Production-Phase (Production de documents) bevor, je nach Parteivereinbarung, eine weitere Schriftsatzrunde stattfindet. Nach der mündlichen Verhandlung werden oft noch Post-Hearing Briefs (Mémoires postérieurs à l’audience) und Cost submissions (Conclusions relatives aux coûts) eingereicht, bevor das Schiedsgericht den Schiedsspruch (Sentence arbitrale) erlässt.

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Inwiefern unterscheidet sich ein solches Verfahren von einem DIS-Schiedsverfahren (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit)?

ICC- und DIS-Schiedsverfahren haben viele Gemeinsamkeiten. In einigen Punkten unterscheiden sie sich jedoch. So wird zum Beispiel ein ICC-Schiedsverfahren häufig durch einen sehr kurz gehaltenen Request for Arbitration eingeleitet. Ein DIS-Schiedsverfahren beginnt dagegen meistens mit der Einreichung einer detaillierten Schiedsklage. Auch der für das beschleunigte Verfahren vorgesehene Mechanismus unterscheidet sich, je nachdem, ob die DIS- oder die ICC-Regeln Anwendung finden: Die DIS-Regeln sehen einen Opt in-Mechanismus vor, während nach den ICC-Regeln das Opt out-System gilt. Anders als die DIS-Regeln sehen die Regeln der ICC vor, dass eine Partei, die eine Prozessfinanzierung in Anspruch nimmt, das Sekretariat, das Schiedsgericht und die anderen am Schiedsverfahren beteiligten Parteien darüber informieren muss. Auch im Hinblick auf die Verbindung von Verfahren sind die Regeln der beiden Institutionen unterschiedlich ausgestaltet. Nach den DIS-Regeln müssen nämlich alle Parteien einer Verfahrensverbindung zustimmen; dies ist nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung nicht notwendig. 

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Was ist im Allgemeinen der Rechtsrahmen für ein Schiedsverfahren? Was sind die Besonderheiten bei Schiedsverfahren mit Frankreich-Bezug?

Neben den Parteivereinbarungen, die im Rahmen eines Schiedsverfahrens fast uneingeschränkt oberste Priorität haben, kommen ausgewählte gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Haben die Parteien sich für ein durch eine Schiedsinstitution (z. B. ICC, DIS, PCA, AFA, CIAM, SCAI, LCIA, ICDR, SCC, DIA, FIA, SIAC, CEPANI oder VIAC) administriertes Schiedsverfahren entschieden, kommen auch die entsprechenden institutionellen Regeln zur Anwendung.  

Ein Schiedsverfahren beinhaltet neben der Benennung von Schiedsrichtern in den meisten Fällen das Einreichen einer Schiedsklage und das Erstellen der Terms of Reference und verschiedener Procedural Orders durch das Schiedsgericht oder den Einzelschiedsrichter. Während einer Schiedsverhandlung kommt es im Unterschied zu einer staatlichen Gerichtsverhandlung häufig zur Cross-Examination von Sachverständigen und Zeugen. Auch eine dem französischen staatlichen Gerichtsverfahren fremde Document Production-Phase ist nicht selten. Möglich sind nach den Regeln vieler Schiedsinstitutionen auch beschleunigte Verfahren oder ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut.

Das französische Recht und die Rechtsprechung sind historisch schiedsfreundlich. Die Schiedsfreundlichkeit der französischen Rechtsprechung wurde durch das kürzlich ergangene Urteil des französischen Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) in der Sache Belokon allerdings im Hinblick auf die Bejahung von Ordre public-Verstößen etwas in Frage gestellt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die französische Rechtsprechung in Zukunft entwickeln wird. 

Eine der Besonderheiten des französischen Schiedsrechts besteht in der bereits angesprochenen Möglichkeit des Recours en révision gegen den Schiedsspruch.

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Wie entscheiden staatliche französische Gerichte bei Vorliegen einer Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen den Parteien?

Nach französischem Recht gilt der Grundsatz der Kompetenz-Kompetenz. Wird ein staatliches Gericht in Frankreich angerufen, obwohl zwischen den Parteien eine Schiedsvereinbarung geschlossen wurde, so erklärt sich das Gericht für unzuständig, es sei denn, das Schiedsgericht ist noch nicht angerufen und die Schiedsvereinbarung ist offensichtlich nichtig oder offensichtlich unanwendbar (Artikel 1448 Code de procédure civile, CPC). Dies gilt sowohl für inländische als auch für internationale Schiedsverfahren.

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Schriftform von Schiedsklauseln nach französischem Recht

In einem nach französischem Recht als inländisch qualifizierten Schiedsverfahren muss die Schiedsvereinbarung verschriftlicht worden sein (Artikel 1443 CPC).

Geht es um ein nach französischem Recht als internationales Schiedsverfahren qualifiziertes Prozedere, unterliegt die Schiedsvereinbarung keinem Formerfordernis (Artikel 1507 CPC). Das Vorhandensein eines schriftlichen Dokuments ist lediglich ein Mittel, um die Existenz der Vereinbarung zu beweisen.

Sie benötigen juristische Vertretung in einem institutionellen oder einem ad-hoc Schiedsverfahren?

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Wie begleitet Sie Qivive
bei Ihren Schiedsverfahren, z. B. vor der ICC-Paris?

Unsere erfahrenen Schiedsanwälte begleiten Sie im Hinblick auf alle Aspekte institutioneller sowie ad-hoc-Schiedsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Schiedsverfahrens sowie der Erarbeitung einer zeit- und kosteneffizienten Verhandlungs- und Verfahrensstrategie. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während des laufenden Verfahrens zur Seite, wählen mit Ihnen kompetente Schiedsrichter aus und unternehmen nach dem Schiedsverfahren alle im Hinblick auf den Schiedsspruch nötigen Schritte.

Unsere Kompetenzen
im Bereich internationaler Schiedsverfahren

Expertise
  • Erfahrene und dreisprachige Schiedsrechtler:innen mit Doppelstudium im deutschen und französischen Recht  
  • Begleitung von Unternehmen in Schiedsverfahren mit deutsch-französischem Bezug

Unsere neuesten Fälle
im Zusammenhang mit internationalen Schiedsverfahren

Mandate
  • Zubehörzulieferer im Automotive-Bereich | Vertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung über einen Handelsvertretervertrag (ICC-Verfahren, Schiedsort Deutschland)
     
  • Französischer Schifffahrtsvertreter | Vertretung nach Beendigung eines Linienschifffahrtsvertrages (ad hoc Verfahren, Schiedsort Deutschland)
     
  • Betreiber eines landesweiten Tankstellennetzes in einem afrikanischen Land | Vertretung gegenüber dem Lieferanten von Raffinerieprodukten in einer Auseinandersetzung über einen Vertriebsvertrag (ICC-Verfahren, Schiedsort Frankreich)
     
  • Schweizer Finanzinstitut | Strategische Beratung im Rahmen eines Mehrparteien-Verfahrens nach französischem Recht, u. a. bzgl. Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit einem internationalen Großprojekt (ICC-Verfahren, Schiedsort Frankreich) sowie Vertretung in einem Aufhebungsverfahren in Frankreich wegen Verstoßes gegen den Ordre public
     
  • Digitaler Innovator im Automotive-Bereich | Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Lizenzvertrag (CMAP-Verfahren, Schiedsort Frankreich)

Sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, die Sie bei einem ICC-Schiedsverfahren oder einem DIS-Schiedsverfahren unterstützt?

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Unsere erfahrenen Anwält:innen
für internationale Schiedsverfahren

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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