Kurzmeldung: Deutsch-französisches Doppelsteuerungsabkommen vereinfacht die Besteuerung von Altersrenten
Das Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen das Bundesrepublik Deutschland und das Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen (DBA) wurde ergänzt. Am 31. März 2015 haben der Bundesminister der Finanzen Schäuble und sein französischer Amtskollege Sapin ein Zusatzabkommen zum DBA unterzeichnet, welches die steuerliche Behandlung von Rentenbezügen aus dem jeweils anderen Staat vereinfachen soll. Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Rentenzahlungen aus der französischen Rentenkasse an in Deutschland ansässige Bezieher zukünftig ausschließlich in Deutschland besteuert werden und umgekehrt.
Das Zusatzabkommen muss noch von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden und soll ab dem 1. Januar 2016 anwendbar sein.
24.04.2015