R&D in Frankreich – Die "Jeune Entreprise Innovante"
Eine "Jeune Entreprise Innovante" (JEI) profitiert in Frankreich von zahlreichen Steuervorteilen, weshalb sehr viele ausländische Unternehmen mit hohen R&D-Ausgaben derartige Strukturen in Frankreich aufsetzen und die Forschung und Entwicklung dort vorantreiben.
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Was bedeutet der Status "Jeune Entreprise Innovante" (JEI)?
Der Status der "Jeune Entreprise Innovante" (JEI) wurde durch das „Loi de finances pour 2004“ geschaffen. Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Förderung von Forschung und Innovation (Research & Development, R&D). Die gesetzliche Grundlage ist Artikel 44 sexies-0 A des französischen Code général des impôts.
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Voraussetzungen
Um diesen Status zu erlangen und von den damit verbundenen Steuervorteilen zu profitieren, müssen die folgenden Voraussetzungen am Ende eines Geschäftsjahres erfüllt sein:
- Unternehmensgröße: Kleine oder mittelgroße Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die entweder einen Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro im Geschäftsjahr erzielen oder einer Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro aufweisen
- Gründungszeitpunkt: Das Unternehmen muss vor weniger als 8 Jahren gegründet worden sein.
- Forschungsausgaben: Mindestens 15 % der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen im Rahmen dieses Geschäftsjahres des Unternehmens müssen für Forschung und Entwicklung aufgewendet worden sein.
- Das Kapital wird kontinuierlich gehalten zu mindestens 50 % von
- natürlichen Personen,
- einer Gesellschaft (deren Kapital wiederum auch zu mindestens 50 % von natürlichen Personen gehalten wird),
- Risikokapitalgesellschaften, Risikofonds, spezialisierten Investmentfonds, regionalen Entwicklungsunternehmen, freie Partnerschaftsgesellschaften, Innovationsfinanzierungsgesellschaften oder Einzelinvestmentgesellschaften, vorausgesetzt, es besteht keine Abhängigkeit zwischen der betreffenden Gesellschaft und diesen Unternehmen oder Fonds,
- gemeinnützig anerkannten Stiftungen und Verbänden mit wissenschaftlichem Charakter oder von öffentlichen Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder deren Tochtergesellschaften oder
- einer Gesellschaft, die selbst den Status JEI innehat.
- Kein Ausschluss: Das Unternehmen ist nicht im Rahmen eines Zusammenschlusses, einer Umstrukturierung, einer Erweiterung oder einer Übernahme bereits bestehender Tätigkeiten entstanden.
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Rechtsfolge: Steuervorteile
Die primären Steuervorteiler der JEI sind die Steuergutschriften für Forschung (Crédit impôt recherche) und Innovation (Crédit d'impôt innovation), die finanzielle Anreize zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bieten sollen.
Die Steuergutschrift für Forschung (Crédit impôt recherche) umfasst die Forschungstätigkeiten der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung.
Die folgenden Ausgaben werden hierbei erfasst:
- Abschreibung von Gütern oder Gebäuden, die neu geschaffen oder erworben wurden
- Ausgaben für das in der Forschung eingesetzte Personal
- Löhne und Sozialabgaben
- Kosten im Zusammenhang mit der Forschung (z.B. Kosten für die Übernahme und Aufrechterhaltung von Patenten und Sortenschutzzertifikaten)
Die Steuergutschrift hängt von der Höhe der Forschungsausgaben ab. Sie beträgt
- 50 % für den Teil der Ausgaben, der 100 Millionen Euro nicht übersteigt,
- 5 % für den Teil der Ausgaben, der 100 Millionen Euro übersteigt.
Die Steuergutschrift für Innovation (Crédit d‘impot innovation) fördert Maßnahmen zur Entwicklung eines Prototyps für ein neues Produkt, das noch nicht auf dem Markt ist und sich von bereits existierenden Produkten unterscheidet.
Die folgenden Ausgaben werden hierbei erfasst:
- Abschreibung der Kosten für erworbene Ausrüstungen oder Immobilien von Gütern oder Gebäuden, die neu geschaffen oder erworben wurden, über die Zeit.
- Kosten für Forschungspersonal
- Abschreibung sonstiger Kosten wie beispielsweise
- für die Anmeldung und Verteidigung (Anwaltsgebühren, Gerichtsgutachter, Gerichtskosten usw.) von Patenten, Sortenschutzzertifikaten und Geschmacksmustern im Zusammenhang mit Forschungsarbeiten.
- für die Anmeldung von Geschmacksmustern und Modellen.
Der Satz der Steuergutschrift für Innovation beträgt 30 % in Kontinentalfrankreich.
Weitere Steuervorteile sind:
- Befreiung von der Körperschaftssteuer (für Unternehmen, die vor dem 31.12.2023 gegründet wurden)
- Vollständige Befreiung von der Körperschaftssteuer im ersten begünstigten Veranlagungszeitraum
- Ermäßigung von 50 % im darauffolgenden begünstigten Veranlagungszeitraum
- Keine Befreiung von der Körperschaftsteuer für Unternehmen, die ab dem 01.01.2024 gegründet wurden.
- Befreiung von der Grundsteuer (impôt foncier)
- Antrag des JEI beim zuständigen Finanzamt, um die Steuerbefreiung zu erhalten
- Vollständige Befreiung von der Grundsteuer für bebaute Grundstücke, die im Eigentum des JEI stehen durch Beschluss der Gemeinden und ihrer öffentlichen Einrichtungen mit eigener Besteuerung
- Befreiung von der Steuer auf Unternehmensgrundbesitz (cotisation foncière des entreprises)
- Antrag des JEI beim zuständigen Finanzamt
- Befreiung des Anteils der Abgabe für den Unternehmensgrundbesitz durch Beschluss der Gemeinden und ihrer öffentlichen Einrichtungen mit eigener Besteuerung
Daneben besteht die Möglichkeit zur Befreiung von Sozialabgaben für Mitarbeitende, die bestimmten, in Artikel 1 des Dekret n°2004-581, 21 juin 2004 aufgeführten Berufsgruppen angehören. Dazu gehören Forschungsingenieure, Techniker, Manager von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Juristen für gewerblichen Rechtsschutz und projektbezogene Technologieabkommen sowie Mitarbeiter, die vorwettbewerbliche Tests durchführen.
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Gibt es für die JEI besondere Gesellschaftsformen?
Das Unternehmen mit dem Status „Jeune Entreprise Innovante“ kann in den gängigen französischen Gesellschaftsformen organisiert sein, darunter auch und insbesondere die in Frankreich am weitesten verbreitete vereinfachte Aktiengesellschaft (Société par actions simplifiée – SAS). Die Anforderungen an das Gesellschaftskapital müssen aber erfüllt werden. Das Gesellschaftskapital der SAS muss zu mindestens 50 % entweder von natürlichen Personen gehalten werden oder von einer Gesellschaft gehalten werden, deren Kapital wiederum zu 50 % von natürlichen Personen gehalten wird.
28.10.2024