E-invoicing und e-reporting – Neue Pflichten in Frankreich
Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Berichterstattung (sog. e-invoicing und e-reporting) ist eine erhebliche Änderung der Art und Weise, wie Unternehmen ihre Rechnungen und Steuererklärungen in Frankreich verwalten und erklären.
Seit dem 1. Januar 2020 haben französische Unternehmen die Pflicht, ihre Rechnungen an Verbraucher im elektronischen Format zu übersenden. Diese Pflicht bestand jedoch nicht für Unternehmen untereinander (B2B-Verhältnis).
Zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz im Rechnungsstellungs- und Steuererklärungsprozess wurde das e-invocing und e-reporting schrittweise in Frankreich eingeführt. Mit der Verordnung Nr. 2021-1190 vom 15. September 2021 wurde zunächst die elektronische Rechnungsstellung bei Rechtsgeschäften zwischen Vorsteuerabzugsberechtigten sowie die Übermittlung von Transaktionsdaten eingeführt.
In einem zweiten Schritt wurde die Verwendung eines qualifizierten elektronischen Stempels für die Erstellung oder den Empfang von elektronischen Rechnungen eingeführt. Das Verfahren des qualifizierten elektronischen Stempels ist eine neue Art der Übermittlung und des Empfangs elektronischer Rechnungen. Dabei wird eine qualifizierte elektronische Signatur erstellt, die zwischen den Parteien ausgetauscht wird.
In Frankreich ist jedes Unternehmen – auch kleine und mittelständische Unternehmen – verpflichtet, die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Steuererklärung zu benutzen. So müssen die Unternehmen fortan der Steuerbehörde auch solche Informationen bezüglich Handelsgeschäfte übermitteln, die nicht der elektronischen Rechnungsstellung unterliegen. Diese Handelsgeschäfte sind in Art. 290 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs aufgelistet. Auch im Ausland ansässige Wirtschaftsteilnehmer können der Informationspflicht unterliegen, sobald sie Geschäfte tätigen, die in Frankreich als umsatzsteuerpflichtig gelten.
Die vorgeschriebenen elektronischen Rechnungen werden über eine Plattform erstellt, die sowohl der Rechnungssteller als auch der Rechnungsempfänger nutzen kann. Diese kann das Portal Chorus Pro oder eine von der Steuerverwaltung akkreditierte Partnerplattform für die Digitalisierung (PDP) sein.
Die Reform ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die Unternehmen müssen alle Anforderungen der Reform erfüllen, andernfalls drohen Sanktionen und Bußgelder. Das Gesetz sieht vor, dass eine Pauschalstrafe von 15 Euro pro Rechnung und eine Pauschalstrafe von 250 Euro pro Übermittlung bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro pro Kalenderjahr verhängt werden kann. Der erste begangene Verstoß wird hingegen nicht bestraft.
Für die Pflicht zur Erstellung von Rechnungen im elektronischen Format und die Pflicht zur Übermittlung von Zahlungsinformationen und -daten gelten Übergangsfristen:
- Die Pflicht zum Empfang von elektronischen Rechnungen gilt ab dem 1. Juli 2024 für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, wenn ihr Lieferant verpflichtet ist, Rechnungen in einem elektronischen Format auszustellen.
- Die Pflicht zur Erstellung von elektronischen Rechnungen und zur Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden gilt ab dem 1. Juli 2024 für große Unternehmen (alle Unternehmen, die nicht in die Kategorie der Kleinstunternehmen, mittelgroßen Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen fallen), ab dem 1. Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen (weniger als 5.000 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von höchstens 1.500 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2.000 Millionen Euro) und ab dem 1. Januar 2026 für kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro) und Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro).
Ursprünglich war das Inkrafttreten dieser Reform für den 1. Januar 2023 geplant, wurde dann aber auf den 1. Juli 2024 verschoben.
Dieser Artikel wurde von Dr. Christophe Kühl in Zusammenarbeit mit unserer Stagiaire Aurore Belocian verfasst.
15.03.2023