Online-Brillenkauf in Frankreich vereinfacht
Seit dem 18. September 2014 müssen die französischen Augenärzte bei der Verschreibung von Sehhilfen den Augenabstand des Patienten angeben. Dies soll den Verbrauchern den Brillenkauf im Internet erleichtern. Mit dem Verbrauchergesetz vom 17. März 2014 („Loi Hamon“) ist unter anderem der Artikel L.4134-1 in das französische Gesundheitsgesetzbuch eingefügt worden. Dieser sieht vor, dass Verschreibungen von Sehhilfen die Interpupillardistanz (Augenabstand) des Patienten angeben müssen. Dieser Abstand ist beim Anpassen von Brillen zu berücksichtigen und dient der Ausrichtung der optischen Achsen von Brillengläsern an denen der Augen.
Erklärtes Ziel der am 18. September 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist es, den Brillenkauf im Internet zu erleichtern und sicherer zu machen. Früher musste die Messung des Augenabstands vom Verbraucher selbst vorgenommen werden und war dementsprechend mit Unsicherheiten und Ungenauigkeiten behaftet. Die Einführung der Vorschrift war im Vorfeld stark umstritten und wurde insbesondere von vielen Optikern und Augenärzten abgelehnt.
Darüber hinaus hat das Gesetz vom 17. März 2014 den Artikel L.4362-10-1 des Gesundheitsgesetzbuchs eingeführt, welcher Onlinehändler von Sehhilfen dazu verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, eine Beratung von einem ausgebildeten Augenoptiker zu erhalten. Diese Pflicht wird jedoch erst mit Veröffentlichung einer Anwendungsverordnung in Kraft treten, die nähere Einzelheiten regeln wird. Die Verordnung wird für das vierte Quartal 2014 erwartet.
13.10.2014