„Beweisverwertungsverbot und Zulässigkeit der Datenerhebung bei offener Videoüberwachung?“ – Anmerkung zu BAG, Urteil vom 28.03.2019 – 8 AZR 421/17
Fabian Neugebauer kommentiert in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2019, S. 2359 die Entscheidung, in welcher es um die Grenzen und die Verwertbarkeit der offenen Videoüberwachung von Arbeitnehmern geht.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
21.10.2019
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
20.03.2024 : Arbeitsrecht
Überstunden in Frankreich: Klarstellung zur Zulässigkeit von Beweismitteln
02.01.2024 : Arbeitsrecht
Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich