„Beweisverwertungsverbot und Zulässigkeit der Datenerhebung bei offener Videoüberwachung?“ – Anmerkung zu BAG, Urteil vom 28.03.2019 – 8 AZR 421/17
Fabian Neugebauer kommentiert in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2019, S. 2359 die Entscheidung, in welcher es um die Grenzen und die Verwertbarkeit der offenen Videoüberwachung von Arbeitnehmern geht.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
21.10.2019
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
02.02.2023 : Arbeitsrecht
Frankreich: Neuigkeiten in der SYNTEC-Branche
06.01.2023 : Arbeitsrecht
Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich
15.12.2022 : Arbeitsrecht
Fahrtzeit von Vertriebsmitarbeitern in Frankreich doch Arbeitszeit?