Deckelung von Kündigungsentschädigungen in Frankreich höchstrichterlich bestätigt
Nach vielen Monaten der Unsicherheit hat der französische Kassationshof heute, am 17. Juli 2019, entschieden, dass die durch Macron im September 2017 ins französische Arbeitsrecht eingeführte Deckelung von Kündigungsentschädigungen zulässig ist.
Nach der Entscheidung des französischen obersten Gerichts sind die Ansprüche der Arbeitnehmer im Falle der Kündigung wieder gesetzlich gedeckelt – die Arbeitgeber können ihre maximalen Risiken im Falle einer Kündigung damit wieder besser abschätzen.
Diese Entscheidung ist aus Unternehmersicht zu begrüßen. Sie bringt die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zurück und wird, wie bereits kurz nach der Einführung der Deckelung festzustellen war, die gütliche Beilegung von Kündigungsschutzstreitigkeiten befördern.
17.07.2019