Die Französische Datenschutzbehörde CNIL verhängt gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von 150.000,00 €
Die Französische Datenschutzbehörde CNIL verhängt gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von 150.000,00 €
Am 3. Januar 2014 hat die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) gegen den US-Konzern Google Inc. eine Geldstrafe in Höhe von 150.000,00 Euro wegen Verstoßes gegen das französische Datenschutzgesetz verhängt. Diese Geldstrafe ist die höchste, die jemals von der französischen Datenschutzbehörde verhängt worden ist. Darüber hinaus musste Google Inc. auf seiner französischen Homepage eine Meldung über die Entscheidung der CNIL veröffentlichen.
Vom Inkrafttreten der neuen Google-Datenschutzerklärung bis zur CNIL-Entscheidung am 3. Januar 2014
Zum Beginn des Jahres 2012 kündigte Google Inc. eine neue einheitliche Datenschutzerklärung an, die zum 1. März 2012 in Kraft treten sollte. Diese einheitliche Datenschutzerklärung sollte für alle Google-Produkte und -Dienste gelten und damit die vorherigen 60 einzelnen und produktbezogenen Datenschutzerklärungen ersetzen. Auf EU-Ebene setzte sich die sog. „Artikel-29-Datenschutzgruppe“ mit Googles Vorhaben auseinander. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Instanz, die sich mit Fragen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst. Mitte Oktober 2012 kam die Datenschutzgruppe zu dem Ergebnis, dass die neue – mittlerweile in Kraft getretene – Datenschutzerklärung nicht mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zu vereinbaren ist. Google wurde daraufhin aufgefordert, bis Mitte März 2013 entsprechende Nachbesserungen an der Datenschutzerklärung vorzunehmen. Die von Google im März 2013 vorgeschlagenen Nachbesserungen wurden von der CNIL für unzureichend befunden. Daraufhin folgte im Juni 2013 zunächst eine Abmahnung und am 3. Januar 2014 schließlich die Verhängung der Strafe.
Unzureichende Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten, zu Cookies und zur Aufbewahrungsfrist der Daten
Vorgeworfen wurden Google mehrere Verstöße gegen das französische Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (sog. Loi Informatique et Libertés). Insbesondere habe Google die Nutzer der verschiedenen Google-Produkte nicht ausreichend über die Nutzung und den Umgang mit deren Daten informiert. Unklar sei für die Nutzer, bei welchen Gelegenheiten und zu welchem Zweck ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden. Mithin seien ein gezielter Widerspruch, die Änderung oder die Löschung der Daten nicht möglich.
Ebenfalls problematisch sei die Verwendung von Cookies, die das Surfverhalten der Nutzer verfolgen und so eine gezielte Werbung ermöglichen, da diese Speicherung ohne die Zustimmung der Betroffenen erfolge. Darüber hinaus habe Google es auch versäumt, die Anwender darüber zu informieren, wie lange die persönlichen Daten aufbewahrt werden.
Weitere Geldstrafen zu erwarten?
Google hat am 13. Januar 2014 beim Conseil d’État (Oberstes französisches Verwaltungsgericht) ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der CNIL eingelegt und einstweiligen Rechtsschutz begehrt. Unabhängig davon laufen derzeit gegen Google Inc. mehrere ähnliche Verfahren in anderen Ländern der EU. Bereits im Dezember 2013 hatte die spanische Datenschutzbehörde AEPD (Agencia Española de Protección de Datos) eine Geldstrafe in Höhe von 900.000,00 € gegen Google verhängt. Weitere könnten noch folgen. In Italien droht Google eine Strafe von mehr als 1,2 Millionen Euro, in Deutschland droht Google eine Strafe von bis zu einer Million Euro. Hier finden Sie die Entscheidung der CNIL im Volltext (in französischer Sprache).
24.01.2014