Frankreich: Neuigkeiten in der SYNTEC-Branche
Die Sozialpartner der Branche der technischen Ingenieurbüros, Ingenieurberatungsfirmen und Beratungsfirmen (eigentlich BETIC, aber als SYNTEC bekannter) haben Ende 2022 Neuigkeiten u. a. zum Home-Office und zur Tagespauschale eingeführt1.
1. Home-Office
Die Bestimmungen der neuen Home-Office-Vereinbarung ähneln im Großen und Ganzen denen, die schon im Arbeitsgesetzbuch oder in der nationalen branchenübergreifenden Vereinbarung vorgesehen sind. Es gibt jedoch zwei hervorzuhebende Neuigkeiten:
- Die Verpflichtung für Beschäftigte, im Home-Office eine Mindestpause von 45 Minuten einzuhalten. Dies gilt einschließlich der gesetzlichen Pause von 20 aufeinanderfolgenden Minuten, sobald die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden erreicht. In der Praxis dürfte diese Bestimmung die Unternehmen nicht übermäßig belasten, da es für sie üblich ist etwa eine Stunde Mittagspause zu gewähren.
- Zusätzlich müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen Referenten für die Einhaltung des Abschaltungsrechts von digitalen Kommunikationsmitteln einsetzen. Seine Funktion besteht darin, die Mitarbeiter und Manager für die Herausforderungen der Abschaltung zu sensibilisieren und bewährte Verfahren umzusetzen. Dieser Referent wird in das Whistleblower Verfahren integriert.
Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind diese Regelungen nicht zwingend, solange sie bereits eine Charta zu dem Thema haben.
2. Arbeitszeit
Der Zusatz über die Arbeitszeit ist ein wichtiger Fortschritt für die Arbeitsbeziehungen in der Branche. Die ursprüngliche Vereinbarung stammt aus dem Jahr 1999 und obwohl sie 2014 überarbeitet wurde, gab es seither keine wesentlichen Änderungen.
In der Branche war bisher eine der Voraussetzungen für die Gewährung einer jährlichen Tagespauschale, dass man als leitender Angestellter in der Position 3.1 eingestuft sein musste. Die Ende 2022 unterzeichnete Zusatzvereinbarung eröffnet die Möglichkeit, auch mit leitenden Angestellten in Position 2.3 eine jährliche Tagespauschale abzuschließen, allerdings unter der Vorgabe, ein Gehalt von mindestens 122 % des tarifvertraglichen Mindestlohns zu gewähren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen der Branche vorsehen, dass der Arbeitgeber mindestens ein persönliches Gespräch (statt bisher zwei) mit den von der Tagespauschale betroffenen Arbeitnehmer führt.
Folgendes Schema veranschaulicht die Zugangsbedingungen für die jährliche Tagespauschale:
1NB: Diese Texte werden erst anwendbar, wenn die Regierung sie per Verordnung für allgemein anwendbar erklärt.