Frankreich regelt die Folgen der Schulschließungen mit Kurzarbeitergeld
Am 6. April 2021 sind Frankreichs Schulen erstmalig seit dem Frühling 2020 wieder geschlossen worden, für eine Dauer von 3 Wochen.
Eltern, die weder auf Homeoffice noch auf Urlaub zurückgreifen können, um Kinder unter 16 Jahren zu betreuen, können Kurzarbeitergeld beantragen.
Hierfür muss ein betroffener Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, die bestätigt, dass er der Einzige der beiden Elternteile ist, der die Inanspruchnahme der Teiltätigkeit wegen Kinderbetreuung beantragt.
Das Kurzarbeitergeld beträgt 70 % des Bruttogehalts, bzw. 84 % des Nettogehalts und wird vom französischen Staat vollständig übernommen.
Dies geht aus einer Presseerklärung des französischen Arbeitsministeriums vom 31. März hervor. Ein zweites Kommuniqué vom folgenden Tag, das nach Rücksprache mit den Sozialpartnern verfasst wurde, fordert die Arbeitgeber auf, ihren Angestellten mit Kindern die Inanspruchnahme von bezahltem Urlaub während der Schulferien zu erleichtern, die vom 10. bis 26. April im ganzen Land stattfinden werden.
12.04.2021