Die französische „action directe“ – ein unterschätztes Risiko in Lieferketten mit Frankreichbezug (RInPrax 04/2026)
Unsere Kolleginnen Edith Aupetit und Jeanne Faymonville haben in der August-Ausgabe der Zeitschrift RInPrax – Rechtspraxis der Industrie- und Infrastrukturprojekte (04/2026, Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG) einen Artikel über die Risiken bei Lieferketten mit Frankreichbezug veröffentlicht.
Sie erklären die Funktionsweise der „action directe“, untersuchen die beiden weiterhin offenen materiellrechtlichen Szenarien – delikts- oder kaufrechtliche Einordnung – und zeigen die daraus resultierenden Haftungsrisiken für deutsche Hersteller und Exporteure auf. Abschließend werden praxisnahe Empfehlungen zur Vertragsgestaltung, zum Versicherungsschutz und zum Risikomanagement entwickelt.
Nach dieser neuen Rechtsprechung kann der französische Endkunde den deutschen Hersteller vor französischen Gerichten auf Grundlage französischen Rechts in Anspruch nehmen – selbst dann, wenn im B2B-Vertrag mit dem Zwischenhändler deutsches Recht sowie ein deutscher Gerichtsstand vereinbart wurden.
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