Das französische Attraktivitätsgesetz
Ein Schritt in Richtung Dematerialisierung und internationale Wettbewerbsfähigkeit
Das Attraktivitätsgesetz (Loi Attractivité), verabschiedet am 13. Juni 2024, verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit französischer Unternehmen durch den Ausbau elektronischer Geschäftsprozesse zu stärken.
Zu den Kernmaßnahmen gehört die vollständige Dematerialisierung von übertragbaren Wertpapieren wie Wechseln, Optionsscheinen und Dailly-Scheinen bis spätestens 13. März 2025. Diese können nun in elektronischer Form erstellt, unterzeichnet und übertragen werden.
Der Gesetzgeber strebt an, den Finanzsektor und die Rechtsordnung zu modernisieren, indem er die Effizienz von Geschäftsprozessen steigert und internationale Investoren anzieht. Die elektronische Dokumentation bietet Unternehmen nicht nur Kostenvorteile, sondern fördert auch schnellere Abläufe im Handel und in der Finanzierung.
Was bedeutet die Dematerialisierung?
Übertragbare Wertpapiere gelten in ihrer elektronischen Form als rechtlich gleichwertig zu Papierdokumenten, solange ihre Integrität gewährleistet und die Identität der Aussteller sowie deren Unterschrift eindeutig nachweisbar sind. Durch diese Neuerungen wird die Handhabung und Speicherung solcher Titel wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig stellt die Gesetzesänderung sicher, dass eine Umwandlung zwischen elektronischen und papierbasierten Dokumenten jederzeit möglich bleibt, ohne die rechtliche Gültigkeit zu beeinträchtigen.
Konkret betroffene Titel
Neben klassischen Wechseln und Solawechseln betrifft die Dematerialisierung unter anderem Optionsscheine, Konnossemente und Versicherungspolicen, die bisher weitgehend in physischer Form geführt wurden. Die elektronische Übertragung dieser Dokumente erfolgt durch die „alleinige Kontrolle“ des Inhabers, der somit die Rechte ausüben oder übertragen kann. Nicht betroffen sind hingegen Bank- und Postschecks sowie andere Dokumente, die bereits auf elektronischer Basis geführt werden.
Stärkung der Pariser Finanzmärkte
Die Verabschiedung des Attraktivitätsgesetzes signalisiert das Bestreben Frankreichs, die Pariser Finanzmärkte weiter zu stärken. Das Gesetz unterstützt die Modernisierung des Unternehmensrechts und soll insbesondere die Einführung französischer Unternehmen an der Börse erleichtern. Maßnahmen wie die Einführung von Aktien mit mehrfachen Stimmrechten tragen dazu bei, dass Unternehmensgründer und -leiter weiterhin die Kontrolle behalten können, während sie Kapital aufnehmen.
Darüber hinaus fördert das Gesetz die Fernbeteiligung an Generalversammlungen und Sitzungen von Entscheidungsgremien, was die Flexibilität und Effizienz der Unternehmensführung verbessert.
Fazit
Das Attraktivitätsgesetz 2024 markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des französischen Wirtschafts- und Finanzsektors. Mit der Einführung elektronisch übertragbarer Titel und der Vereinfachung von Unternehmensprozessen will Frankreich nicht nur seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich stärken, sondern auch eine attraktivere Plattform für Investoren bieten. Die vollständige Dematerialisierung bis 2025 unterstreicht den zukunftsorientierten Ansatz der Gesetzgebung.
06.09.2024