Wie schnell muss der französische Arbeitnehmer klagen?
In der nachstehenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Fristen, innerhalb deren Mitarbeitende in Frankreich klagen müssen.
Was? |
Wie schnell? |
Ab wann? |
Kündigungsschutzklage
Anfechtung der Kündigung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen |
12 Monate |
Ab Zustellung der Kündigung
Zustellung der Kündigung = Datum des Versands, nicht des Empfangs durch den Arbeitnehmer |
Anfechtung des Aufhebungsvertrags | 12 Monate | Ab Genehmigung des Aufhebungsvertrags |
Klage gegen ein Ausscheiden im Rahmen des CSP « contrat de sécurisation professionnelle »: Vertrag zur beruflichen Absicherung |
12 Monate | Ab Annahme des CSP |
Klage gegen die schlechte Durchführung des Arbeitsvertrags | 2 Jahre |
Ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Tatsachen, die eine schlechte Durchführung belegen kennt oder hätte kennen müssen |
Lohnnachzahlung | 3 Jahre |
Ab Fälligkeit der Geldforderung, oder ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Tatsachen kannte oder hätte kennen müssen, um sein Recht ausüben zu können |
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Diskriminierung entstanden ist | 5 Jahre |
Ab Aufdeckung der Diskriminierung |
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Mobbing entstanden ist | 5 Jahre |
Ab der letzten Handlung, die als solche bezeichnet werden kann |
01.10.2024
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
07.10.2024 : Arbeitsrecht
Nichtigkeit eines französischen Aufhebungsvertrags bei arglistiger Täuschung durch den Arbeitnehmer