ICC-Regeln 2026: Digitalisierung, Effizienz und mehr Transparenz
Ab dem 1. Juni 2026 gelten die neuen ICC-Schiedsregeln (im Folgenden: 2026 Rules), die auf alle ab diesem Datum eingeleiteten Schiedsverfahren Anwendung finden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine frühere Fassung gewählt haben. Sie folgen auf die Reform vom 1. Januar 2021 und sollen ICC-Verfahren weiter digitalisieren, beschleunigen und transparenter gestalten.
1 Effizienz und Case Management
Eine der zentralen Neuerungen ist der Wegfall der obligatorischen Terms of Reference. Das Schiedsgericht behält allerdings die Möglichkeit, sie als Instrument des Case Managements anzuordnen, wenn es dies im Einzelfall für sinnvoll hält.
Die Case Management Conference (CMC) bleibt nach Art. 24 verpflichtend und ist innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der Akte an das Schiedsgericht abzuhalten. Im Anschluss daran können nach Art. 25 neue Anträge nur noch mit Genehmigung des Schiedsgerichts vorgebracht werden. Die Parteien sind damit gehalten, ihre Strategie frühzeitig vollständig zu formulieren.
Mit Art. 30 wird zudem die Early Determination in den Regeln verankert: Auf Antrag einer Partei kann das Schiedsgericht offensichtlich unbegründete oder offensichtlich außerhalb seiner Zuständigkeit liegende Ansprüche und Einwendungen frühzeitig abweisen. Inhaltlich war dieses Instrument zwar bereits in der Note to Parties and Arbitral Tribunals on the Conduct of ICC Arbitration vorgesehen. Mit den 2026 Rules erhält es nunmehr den Rang einer formellen Verfahrensnorm.
2 Beschleunigte Verfahren und Eilmaßnahmen
Neu eingeführt wird das Highly Expedited Arbitration Procedure (HEAP) in Art. 33 i. V. m. Appendix VI: ein reines Opt-in-Verfahren, das unabhängig vom Streitwert eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach der initialen CMC vorsieht. Es wird von einem Einzelschiedsrichter geführt, der allein nach Aktenlage entscheiden und mit Zustimmung der Parteien einen unbegründeten Schiedsspruch erlassen kann. Request for Arbitration und Answer müssen jeweils bereits eine umfassende Klage- bzw. Klageerwiderungsschrift (Statement of Claim / Statement of Defence) enthalten.
Für Schiedsvereinbarungen, die am 1. Juni 2026 oder später geschlossen werden, gilt nach Art. 32 i. V. m. Art. 1(3) lit. c) Appendix V das Expedited Procedure automatisch bei Streitwerten bis 4 Mio. USD (zuvor 3 Mio. USD). Für ältere Schiedsvereinbarungen bleiben die bisherigen Schwellenwerte maßgeblich. Möglichkeiten eines Opt-outs sowie eines Opt-ins bei höheren Streitwerten bleiben bestehen.
Zu guter Letzt ermächtigen die 2026 Rules Eilschiedsrichter nun ausdrücklich dazu, auf Anfrage einer Partei einstweilige Anordnungen (preliminary order) zu erlassen, um die Integrität des Antrags auf Bestellung eines Eilschiedsrichters zu wahren. Ein solcher Antrag kann gestellt und entschieden werden, ohne dass alle anderen Parteien davon in Kenntnis gesetzt werden müssen.
3 Erweiterte Offenlegungs- und Vertraulichkeitspflichten
Nach Art. 12(5) der 2026 Rules müssen die Parteien dem Sekretariat bereits mit ihrer ersten Eingabe eine Liste der Personen und Einheiten übermitteln, die der Schiedsrichter bei seiner Offenlegung berücksichtigen soll, einschließlich der Gründe für deren Aufnahme. Die bereits seit 2021 bestehende Pflicht zur Offenlegung etwaiger Prozessfinanzierer (nun Art. 12(6)) bleibt unverändert. Neu ist hingegen die in Art. 12(8) ausdrücklich verankerte Pflicht der Schiedsrichter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
Die 2026 Rules regen zudem dazu an, im Zweifelsfall Offenlegungen vorzunehmen (Art. 12 (2)) und bestätigen ausdrücklich, dass eine Offenlegung an sich noch keinen Mangel an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit begründet (Art. 12 (4)).
4 Digitalisierung der Verfahrensführung
Nach Art. 3 der 2026 Rules erfolgt der Schriftverkehr nun grundsätzlich elektronisch. Eine Übersendung in Papierform ist nur für Request, Answer und Request for Joinder erforderlich, wenn die einreichende Partei Zustellung gegen Empfangsbestätigung o. ä. wünscht oder elektronische Übermittlung nicht praktikabel ist. Für die elektronische Übermittlung stellt die ICC die Plattform ICC Case Connect zur Verfügung. Auch der Schiedsspruch kann nach Art. 38 elektronisch unterzeichnet, in counterparts unterschrieben und durch das Sekretariat elektronisch zugestellt werden. Die 2026 Rules weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Schiedsgericht das zwingende Recht am Ort der Schiedsgerichtsbarkeit berücksichtigt. Die Parteien sollten deshalb prüfen, ob die elektronische Form in der jeweiligen Vollstreckungsjurisdiktion anerkannt wird.
5 Praktische Konsequenzen
- Schiedsklauseln sollten künftig bewusst regeln, ob die 2026 Rules anwendbar sein sollen. Wenn ja, sollten die Parteien ebenfalls regeln, ob das beschleunigte Verfahren ausgeschlossen werden soll bzw. das HEAP-Verfahren gewählt werden soll.
- Interne Abläufe der Parteien sollten darüber hinaus auf eine frühzeitige und vollständige Offenlegung der Personen und Einheiten, die der Schiedsrichter bei seiner Offenlegung berücksichtigen soll, ausgerichtet werden.
- Auch sollten die Parteien ein besonderes Augenmerk auf die elektronische Verfahrensführung legen und digital ausgestattet sein.
- Angesichts der strikten Präklusion neuer Anträge nach der initialen CMC und des Risikos einer Early Determination ist eine durchdachte Verfahrensplanung erforderlich.
Dieser Artikel wurde unter Mitwirkung unserer Rechtsreferendarin Andrea Hess-de Sousa erstellt.
03.06.2026