Kampf gegen Geldwäsche in der Rechtsanwaltschaft
Die französische nationale Rechtsanwaltskammer hat ein Reglement hinsichtlich des Kampfes gegen Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus in Kanzleien erarbeitet.
Auf der Grundlage dieses Reglements müssen sich Anwälte in Frankreich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an das Regelement halten, wenn sie im Namen und für Rechnung ihrer Mandanten finanzielle Transaktionen oder Immobilientransaktionen vornehmen oder wenn sie ihren Kunden bei der Bearbeitung oder Realisierung von Transaktionen behilflich sind, die in Artikel L 562-2-1 ist Code Monetaire et Financier aufgeführt sind (Kauf/Verkauf von Immobilien oder Geschäftsbetrieben etc.), teilnehmen.
Die Anwälte sind im Grundsatz nicht an dieses Reglement gebunden, wenn ihre Tätigkeit in juristischer Beratung oder Vertretung in Prozessen betrifft.
Dieses Reglement sieht eine Organisation und Anpassung der gesetzlichen Vorschriften und verordnungsmäßigen Vorschriften in diesem Bereich vor, die noch umgesetzt werden müssen.
29.10.2007