Marken- und Patentämter in der Corona-Krise
Frankreich: INPI
Alle Standorte des Nationalen Instituts für gewerbliches Eigentum (INPI) sind für die Öffentlichkeit geschlossen, und die von der INPI organisierten Ausbildungen sind ausgesetzt. Die Prüfung und Erteilung von Schutzrechtstiteln und die Veröffentlichung der Unternehmensdaten über das Handels- und Unternehmensregister (RNCS) werden jedoch fortgesetzt.
Alle Verfahren können online durchgeführt werden, insbesondere:
- Anmeldung von Patenten, Marken, Designs
- Hinterlegung von Werken (e-Soleau)
- Verlängerung der Schutzdauer von Marken
- Einzahlung von Patentjahresgebühren
- Anträge auf Registeränderungen
- Anmeldung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
Alle Fristen in Verfahren betreffend Patente, Marken und Designs werden ab sofort vier Monate betragen. Bereits laufende Fristen, die am 16. März 2020 noch nicht beendet waren, werden auf vier Monate verlängert. Beachte: Ausgenommen von dieser Fristverlängerung ist das Markenwiderspruchsverfahren! Das INPI teilt außerdem mit, dass es die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Prüfung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumungen berücksichtigen werden wird.
Deutschland: DPMA
Das DPMA teilt mit, dass der Dienstbetrieb und die Verfahrensbearbeitung in den Schutzrechtsbereichen Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs durch die Nutzung elektronischer Arbeitsmittel grundsätzlich aufrechterhalten werden können. Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren, die vom DPMA gewährt wurden, werden bis zum 4. Mai 2020 verlängert bzw. es wird bis dahin nicht aufgrund des Fristablaufs entschieden. Darüber hinaus wird das DPMA die amtsseitig zu setzenden Fristen weiterhin der Situation entsprechend großzügig bestimmen. Gesetzlich bestimmte Fristen können vom DPMA nicht verlängert werden. Insoweit wird auf die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verwiesen.
Im Zusammenhang mit Anhörungen und mündlichen Verhandlungen gilt bis auf Weiteres Folgendes:
- Es wird nicht mehr zu Anhörungen oder zu mündlichen Verhandlungen geladen; dies gilt sowohl für einseitige wie auch für mehrseitige Verfahren.
- Terminierte Anhörungen und mündliche Verhandlungen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt und werden von Amts wegen aufgehoben. Die Aufhebung von Amts wegen wird schriftlich mitgeteilt.
Die unverzügliche Weiterleitung von Internationalen Designanmeldungen an das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum kann derzeit nicht gewährleistet werden. Es wird daher empfohlen, diese Anmeldungen unmittelbar bei der WIPO einzureichen.
Europäische Union: EUIPO
Das EUIPO teilt mit, dass es Maßnahmen ergriffen hat, um die Tätigkeit des Amtes „wie gewohnt“ aufrechtzuerhalten. Mit Beschluss vom 16. März hat das EUIPO alle Fristen in Bezug auf Unionsmarken und Unionsdesigns bis zum 1. Mai 2020 verlängert. Dies gilt für alle Fristen, die zwischen dem 9. März 2020 und dem 30. April 2020 ablaufen. Fristen, die ein Europäisches Patent betreffen, sind jedoch von der Fristverlängerung des EUIPO nicht betroffen, da diese in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Patentamtes (EPA) fallen.
Europäisches Patentamt (EPA)
Das EPA hat beschlossen, alle bis 17. April 2020 anberaumten mündlichen Verhandlungen in Prüfungs- und Einspruchsverfahren bis auf Weiteres zu verschieben, es sei denn, die Durchführung als Videokonferenz wurde bestätigt. Auch in in den Räumlichkeiten der Beschwerdekammern finden bis zum 17. April 2020 keine mündlichen Verhandlungen statt. Die Parteien erhalten gesonderte Mitteilungen über die Verschiebung und werden gebeten, betroffene Akten online über das Europäische Patentregister einzusehen, wo die Mitteilung, dass die mündliche Verhandlung bis auf Weiteres verschoben wurde, kurz nach dem Versand verfügbar sein wird.
Die Recherchen-, Prüfungs- und Einspruchsabteilungen setzen ihre sonstigen Tätigkeiten fort und halten mündliche Verhandlungen ab, deren Durchführung als Videokonferenz bestätigt wurde. Alle Fristen, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, werden bis zum 17. April 2020 verlängert. Was Fristen anbelangt, die vor dem 15. März 2020 abgelaufen sind, hat das EPA für Benutzer, die sich in einem Gebiet befinden, das unmittelbar von Störungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 betroffen ist, die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen erleichtert. Die Fristverlängerungen und Rechtsbehelfe finden Anwendung auf Beteiligte und ihre Vertreter in Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT. Alle für März und April vom EPA organisierten Veranstaltungen des EPA werden verschoben.
World Intellectual Property Organization (WIPO)
Die WIPO teilte in mit, dass sie die folgenden Dienste grundsätzlich aufrechterhält:
- Bearbeitung von Anmeldungen, die über seine weltweiten Dienste für geistiges Eigentum eingereicht werden;
- Bearbeitung von Anmeldungen, die nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT), dem Madrid-System und dem Haager System eingereicht werden;
- Verwaltung anderer Systeme des geistigen Eigentums und verwandter Systeme, einschließlich des WIPO-Schiedsgerichts- und Schlichtungszentrums.
Alle von der WIPO im März und April organisierten und mitorganisierten Veranstaltungen und Tagungen werden verschoben oder abgesagt, falls eine Verschiebung nicht möglich ist.
20.03.2020