Neues zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter
Neues zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter: Zusätzliche Bemessungsmittel der sog. Beschwerlichkeit der Arbeit zu beachten
Zum Bedauern vieler Arbeitgeber, die sich über den daraus entstehenden administrativen Aufwand beschweren, wurde am 1. Januar 2015 das sog. compte personnel de prévention de la pénibilité (persönliche Konto zur Prävention der Beschwerlichkeit der Arbeit) in das französische Recht eingeführt.
Dieses Konto wird für jeden Arbeitnehmer eingerichtet, der in Frankreich besonders schweren Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist.
Anlässlich der Aktualisierung dieses Dispositivs zum Anfang Juli 2016 stellen wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Aspekte dieses Kontos dar:
Betroffene Arbeitnehmer
Das persönliche Konto zur Prävention der Beschwerlichkeit der Arbeit ist für jeden Arbeitnehmer in Frankreich einzurichten, dessen Arbeitsvertrag seit mindestens einem Monat besteht, und dessen Arbeitsbedingungen nach den untenstehenden Faktoren als beschwerlich gelten.
Davon ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die einem Sonderrentensystem angehören (z. B.: Arbeitnehmer der staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, Arbeitnehmer der Branche der Elektrizitäts- und Gasindustrien, etc.) und Arbeitnehmer, die nach Frankreich entsandt wurden.
Ursprünglich waren nur 4 Faktoren zur Bemessung der Beschwerlichkeit der Arbeit vorgesehen:
- Die Arbeit in Nachtschicht,
- die Schichtarbeit,
- die Arbeit unter gleichbleibenden Bewegungsabläufen über einen längeren Zeitraum,
- die Arbeit unter hyperbaren Druck.
Die Verordnung vom 30. Dezember 2015 fügt 6 weitere Faktoren hinzu, die seit dem 1. Juli 2016 gelten:
- Das Tragen schwerer Gegenstände,
- das Ausgesetzsein von mechanischen Schwingungen,
- die gefährlichen chemischen Arbeitsstoffe,
- die ermüdenden Körperhaltungen,
- die extremen Temperaturen,
- den Lärm.
Für jeden dieser 10 Faktoren gilt eine jährliche Schwelle (z. B.: der Faktor der Nachtarbeit ist gegeben, sobald der Mitarbeiter 120 Male im Jahr mindestens 1 Stunde zwischen 0 und 5 Uhr gearbeitet hat).
Folgen des Vorliegens eines oder mehrerer Kriterien
Sobald die Schwelle auch nur eines Faktors bei einem Mitarbeiter erreicht wird, muss das Konto eingerichtet werden. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Der Arbeitgeber hat dies im Rahmen der jährlichen Anmeldung der sozialen Daten des Arbeitnehmers (die sog. déclaration annuelle des données sociales, ab 2017 die déclaration sociale nominative) anzumelden;
- Der Betroffene erhält Rentenpunkte auf sein Konto, mit denen er unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen kann: Fortbildungsmaßnahmen, Teilzeit ohne Gehaltskürzung oder früheren Eintritt in die Rente.
- Der Arbeitgeber muss einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Praxistipp
Bei ungenauer Anmeldung des Betroffenen kann theoretisch nur ein Bußgeld in Höhe von 50 % der monatlichen Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrenze verhängt werden (d.h. max. 1.609 € im Jahr 2016).
Jedoch sind weitere schwerere Folgen nicht auszuschließen, wie zum Beispiel eine Klage des Mitarbeiters auf Schadensersatz aufgrund der dadurch verlorenen Vorteile, oder sogar aufgrund der allgemeinen Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers bezüglich seiner Gesundheit, was im Falle eines gesundheitlichen Problems sehr schwere Konsequenzen haben könnte.
Sollte einer der genannten Faktoren in Ihrem Unternehmen zutreffend sein, vergewissern Sie sich, dass die geltende Schwelle nicht erreicht ist, oder wenn dies der Fall ist, dass Sie den damit verbundenen Pflichten nachkommen.
15.07.2016