Staatliche Hilfen für Unternehmen
Im Rahmen der Coronakrise will die französische Regierung die Erkenntnisse der Wirtschaftskrise 2008 nutzen und die Unternehmen so unterstützen, dass die Tätigkeit schnell wieder hochgefahren werden kann, sobald die Umstände es zulassen.
So wurden im März die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit kurzfristig angepasst, damit Arbeitgeber ohne lange Wartezeit und bürokratische Schritte darauf zurückgreifen können. Die Arbeitnehmer erhalten 70 % ihrer Bruttovergütung, die Arbeitgeber wurden bis zum 31. Mai 2020 in voller Höhe entschädigt. Seit dem 1. Juni müssen sie nun 10 % der Bruttovergütung selbst übernehmen, es sei denn sie gehören zu den besonders hart getroffenen Branchen.
Diese Beträge gelten vorerst bis zum 30. September 2020.
Die Zahlung der Sozialabgaben wurde ab März allgemein gestundet. Seit Juli ist die Stundung jedoch nur noch für Unternehmen möglich, die ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten darlegen.
Die Stundung kann für stark betroffene Unternehmen sogar in eine Befreiung der Sozialabgaben umgewandelt werden, das Haushaltsgesetz 2020 wurde Ende Juli entsprechend geändert. Es beinhaltet weitere Maßnahmen, die die Unternehmen nicht nur finanziell unterstützen sollen, wie z. B. die mögliche Einstellung der Kontrollverfahren der URSSAF (Sozialabgabenbehörde), die vor der Coronakrise noch nicht abgeschlossen waren.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der französische Staat bis zu 4.000 € für die Einstellung eines jungen Mitarbeiters (unter 26 Jahren) zahlt, vorausgesetzt die Person wird neu und mindestens für 3 Monate eingestellt, für eine Stelle die nicht kürzlich abgebaut worden ist, und ihr Gehalt übersteigt nicht 3.078,84 € pro Monat.
Praxistipp
Schützen Sie Ihre Liquidität und prüfen Sie anhand dieser guten Zusammenfassung auf der Website der URSSAF, ob Sie die Bedingungen für eine Befreiung der Sozialabgaben eventuell erfüllen.
09.09.2020