Eine seit längerer Zeit im Unternehmen geduldete betriebliche Übung kann nicht als Kündigungsgrund dienen
Durch eine Entscheidung vom 2. Juli 2015 (Nr. 14-10.503) hat der französische Kassationshof klar gemacht, dass eine seit längerer Zeit im Unternehmen geduldete betriebliche Übung - eben weil sie vom Arbeitgeber geduldet worden ist - keine Kündigung begründen kann.
Im vorliegenden Fall hatte ein seit 22 Jahren im Unternehmen tätiger Vertriebsmitarbeiter seine Spesennachweise regelmäßig gefälscht. Bei dem Fälschungsmanöver ging es um Folgendes: der Vertriebsmitarbeiter spendierte seinen Kunden üblicherweise warme Getränke aus dem Getränkeautomaten. Allerdings konnte der Mitarbeiter nie eine Rechnung aus dem Automaten ziehen.
Aus diesem Grund hat er die Angewohnheit entwickelt seine Belege zu fälschen, um die Kosten dieser spendierten Getränke erstattet zu bekommen.
Der Arbeitgeber wusste darüber Bescheid und hat ohne weiteres jahrelang die gefälschten Belege angenommen und verarbeitet.
Der Kassationshof und schon das Berufungsgericht vor ihm stellten Folgendes fest:
- Zum einen bewies der Mitarbeiter, dass der Arbeitgeber diese Art von Fälschung der Belege kannte und dies nie kommentiert, sondern sogar entsprechend berücksichtigt hat.
- Zum anderen handelte es sich bei der Fälschung der Belege um unbedeutende Summen angesichts der bestehenden Deckelung der Spesen für Vertriebsmitarbeiter.
Diese Feststellung zeigt, welche Folgen das Unterlassen des Arbeitgebers bei der Beaufsichtigung und Prüfung des Betriebsablaufs haben kann: Sobald Sie als Arbeitgeber Bescheid wussten und eine Handlung toleriert haben, kann dies dem Mitarbeiter eigentlich nicht mehr vorgeworfen werden.
Praxistipp:
Sind Ihnen Anomalien oder Auffälligkeiten bekannt, so sollten Sie aktiv Stellung beziehen. Ein rechtmäßig anerkannter Betriebsbrauch kann im Nachhinein stets aufgehoben werden – eine geduldete Praxis hingegen kann dem Mitarbeiter nicht vorgeworfen werden.
Dies gilt insbesondere für ausländische Unternehmen, die keine alltägliche Kontrolle in Frankreich durchführen können.
10.08.2015