Erhöhung des französischen Mindestlohns um 2,2 % seit dem 1. Oktober 2021
Am 15. September kündigte die französische Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und wirtschaftliche Inklusion Elisabeth Borne eine Erhöhung des Mindestlohns um 2,2 % ab dem 1. Oktober 2021 an.
Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) in Frankreich beträgt somit nun 10,48 € pro Stunde. Dies entspricht auf Grundlage der 35-Stunden-Woche einem Bruttomonatsentgelt von 1.589,50 € (Verordnung vom 27. September 2021).