Erhöhung des französischen Mindestlohns um 2,2 % seit dem 1. Oktober 2021
Am 15. September kündigte die französische Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und wirtschaftliche Inklusion Elisabeth Borne eine Erhöhung des Mindestlohns um 2,2 % ab dem 1. Oktober 2021 an.
Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) in Frankreich beträgt somit nun 10,48 € pro Stunde. Dies entspricht auf Grundlage der 35-Stunden-Woche einem Bruttomonatsentgelt von 1.589,50 € (Verordnung vom 27. September 2021).
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
19.02.2026 : Arbeitsrecht
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
11.02.2026 : Arbeitsrecht
Frankreich: Kündigung wegen sexueller Belästigung ohne interne Untersuchung möglich
16.01.2026 : Arbeitsrecht
Neuerungen im französischen Arbeitsrecht – Januar 2026