Neuerungen für Krankschreibungen ab 1. September 2026
Bislang gab es keine gesetzliche Regelung, die ein Maximum für eine Krankschreibung oder deren Verlängerung festlegte,
Wie bereits in unserem Artikel über die Neuerungen im französischen Arbeitsrecht angekündigt gelten nun jedoch Höchstdauern.
1 Höchstdauer
Ab dem 1. September 2026 darf die erste Verordnung einer Arbeitsunfähigkeit höchstens 31 Tage umfassen.
Eine Verlängerungsverordnung darf 62 Tage nicht überschreiten.
Diese Regelung gelten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von Ärzten, Zahnärzten (chirurgien-dentistes) oder Hebammen (sage-femmes) im Rahmen ihrer jeweiligen beruflichen Zuständigkeiten ausgestellt werden.
2 Überschreitung der Höchstdauer bei medizinischer Notwendigkeit
Eine Überschreitung dieser Höchstdauer bleibt möglich, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit medizinisch erforderlich ist. Die ausstellende Fachkraft muss die längere Dauer auf der Verordnung im Hinblick auf die Situation des Patienten begründen und dabei gegebenenfalls die Empfehlungen der "Haute Autorité de santé" (HAS) medizinisch berücksichtigen.
Dieser Artikel wurde von Emilie Wider in Zusammenarbeit mit unserer Praktikantin (stagiaire) Maélis Champs.
31.08.2026