Hitzewelle: Neue Pflichten für Arbeitgeber in Frankreich
Die Hitze nimmt zu, und damit die Pflichten: Ab 1. Juli 2025 müssen Arbeitgeber in Frankreich mehr zum Schutz ihrer Mitarbeiter tun.
Ab dem 1. Juli 2025 treten verschärfte Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei Hitzeperioden in Kraft. Der neue Erlass („Décret“) vom 27. Mai 2025 verpflichtet Arbeitgeber umfassendere Maßnahmen zu ergreifen.
Pflicht zur Gewährleistung angepasster thermischer Arbeitsbedingungen
Arbeitgeber müssen nun dafür sorgen, dass in geschlossenen Räumen auch bei großer Hitze eine für Arbeit angemessene Temperatur gewährleistet ist.
Bei Tätigkeiten im Freien sind die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen der atmosphärischen Bedingungen geschützt sind.
Das Arbeitsgesetzbuch legt keine Höchsttemperatur fest. Das frz. Nationale Institut für Forschung und Sicherheit („INRS“) empfiehlt Richtwerte zwischen 23 und 26 °C für Büroarbeit.
Pflicht zur Bewertung und Prävention der Risiken bei intensiven Hitzeperioden
Intensive Hitzeperioden werden entsprechend dem Hitzewarnsystem von Météo France definiert.
Der Arbeitgeber muss die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Arbeitnehmer bewerten. Wird ein Risiko erkannt, sind präventive Maßnahmen zu ergreifen, darunter:
- Arbeitsmethoden wählen, die die Hitzebelastung reduzieren
- Anpassung der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Anpassung der Arbeitszeit und Einplanung von Pausen
- Installation von Sonnenschutz und Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzeansammlungen
- Erhöhung der Verfügbarkeit von frischem Trinkwasser
- Auswahl von Ausrüstungen, die helfen, die Körpertemperatur zu regulieren
- Information und Schulung der Beschäftigten über richtiges Verhalten bei Hitze und die Nutzung von Schutzmaßnahmen
Welche Risiken bei Verstößen?
Bei Nichteinhaltung kann die Arbeitsaufsichtsbehörde jederzeit (oft nach Meldung von Arbeitnehmern), Kontrollen durchführen und Verstöße feststellen. Der Arbeitgeber kann aufgefordert werden, seine Sicherheitsverpflichtungen umzusetzen. Kann dies nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgen (z. B. Installation von Klimaanlagen), muss der Betrieb vorübergehend geschlossen werden, bis die Temperatur sinkt. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Missachtung der Arbeitsschutzpflicht.
Praxistipps:
- Planen Sie Hitzeperioden frühzeitig und integrieren Sie den Schutz vor Hitze in Ihre Gefährdungsbeurteilung („DUERP“).
- Überprüfen Sie regelmäßig die Arbeitsbedingungen, insbesondere im Außenbereich, und passen Sie die Maßnahmen (Schattenplätze, Sonnenschutz, Belüftung, Isolierung) bei Bedarf an.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für hitzebedingte gesundheitliche Warnsignale (Beispiel für ein Plakat finden Sie hier)
01.07.2025