Frankreich: Online-Tool zur Risikobewertung im Unternehmen
Arbeitgeber in Frankreich sind verpflichtet, die Risiken am Arbeitsplatz zu bewerten, und das bereits ab einem Mitarbeiter. Hierfür muss das sog. „document unique d’évaluation des risques professionnels“ – kurz „DUERP“ – erstellt werden.
Seit kurzem stellt die französische Krankenversicherung hierfür online ein kostenloses Tool zur Erstellung des DUERP (in französischer Sprache) zur Verfügung.
Die Krankenversicherung hat sieben Tätigkeitsbereiche aufgelistet (Büro- und Telearbeit, Industrie, Handel und Dienstleistungen usw.) und bietet für jeden dieser Bereiche ein Tool an, mit dem die Betriebsrisiken leichter erfasst und das DUERP erstellt werden können.
Da sich die Regeln für die Aufbewahrung dieses Dokuments vor kurzem geändert haben, ist die Erstellung und Aktualisierung nun umso wichtiger:
Seit dem 31. März 2022 muss der Arbeitgeber
- alle Versionen des DUERP mindestens 40 Jahre lang ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung aufbewahren,
- das DUERP bei jeder Aktualisierung dem arbeitsmedizinischen Dienst, dem er angehört, übermitteln,
- den Betriebsrat über die erste Version des DUERP und nach jeder Aktualisierung anhören.
Seit dem 30. September 2022 müssen Unternehmen mit weniger als 150 Arbeitnehmern das DUERP in elektronischer Form einreichen.
Praxistipps:
- Sobald Sie das DUERP erstellt haben, achten Sie darauf, es mindestens einmal pro Jahr zu aktualisieren und gegebenenfalls die oben dargelegten notwendigen Formalitäten einzuhalten.
- Die Erstellung und Aktualisierung dieses Dokuments wird häufig nicht beachtet, ist aber von besonderer Bedeutung, beispielsweise im Falle eines Arbeitsunfalls oder der Anerkennung einer Berufskrankheit, und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
30.11.2022