Finanzierungshilfen und Steuererleichterungen für französische Unternehmen
Für französische Unternehmen, die im Zuge der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, sieht die französische Regierung vielfältige Hilfsmaßnahmen im Rahmen eines Hilfspakets von insgesamt 100 Milliarden EUR vor. Wir geben Ihnen einen Überblick - auch darüber, was Sie tun können, wenn es nicht auf Anhieb mit dem Hilfskredit geklappt hat.
1. Kredite und Finanzhilfen
Bei den Finanzhilfen steht die Förderung von Investitionen in umweltfreundliches Wirtschaften klar im Vordergrund. Der französische Staat will vor allem Projekte der energetischen Sanierung von Gebäuden, Wasserstofftechnologie, Recycling, Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien usw. fördern. Für derartige Projekte können Staatsgarantien für Kredite sowie Beihilfen beantragt werden.
Auch der Luftfahrt- und Automobilsektor insgesamt soll mit Finanzbeihilfen in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. EUR unterstützt werden. Für Innovationsprojekte auf den Gebieten Gesundheit, Digitales und Telekommunikation sollen ebenfalls erleichtert Kredite aufgenommen werden können.
Mittelständische Unternehmen sollen mit Hilfe von Staatsgarantien der Banque de France vereinfacht Kredite zur Verbesserung ihrer Eigenkapitaldeckung erhalten können. Sprechen Sie am besten Ihre Geschäftsbank darauf an!
Haben Sie von Ihrer Bank keinen mit Staatsgarantien unterstützten Kredit erhalten, sollten Sie sich noch nicht entmutigen lassen:
- Sie können eine Kreditmediation („mediation du crédit“) in Anspruch nehmen.
- In einem nächsten Schritt können Unternehmen sich an die sog. Comités départementaux d’examen des problèmes de financement des entreprises (CODEFI) wenden, die bei der Umschichtung von Krediten helfen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten vermitteln sollen.
- Für Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern, die keinen Kredit mit Staatsgarantien erhalten können, kann ein sog. prêt participatif beantragt werden, ein Kredit über 7 Jahre mit der Möglichkeit zur Stundung der Raten im ersten Jahr und einem Zinssatz von 3,5 %.
- Für Unternehmen mit 50 bis 250 Arbeitnehmern kann ein CODEFI sog. prêts bonifiés und avances remboursables vermitteln, Darlehen in Höhe von max. 25 % des Umsatzes des Unternehmens, über max. 6-10 Jahre, mit teils erheblichen Erleichterungen der Zinslast (ca. 1 - 2,25 % Zinsen je nach Modell und Dauer).
- Für Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern kann das zuständige CODEFI eine Förderung durch den sog. Fonds de développement économique et social (FDES) vermitteln (Volumen insgesamt: 1 Mrd. EUR)
- Für Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern, die keinen Kredit mit Staatsgarantien erhalten können, kann ein sog. prêt participatif beantragt werden, ein Kredit über 7 Jahre mit der Möglichkeit zur Stundung der Raten im ersten Jahr und einem Zinssatz von 3,5 %.
2. Steuererleichterungen
Ab 2021 soll die Produktionssteuerlast der Unternehmen um 10 Milliarden EUR pro Jahr reduziert werden. Dies betrifft den territorialen Wirtschaftsbeitrag (CET), der sich aus der körperschaftlichen Vermögenssteuer (CFE) und der körperschaftlichen Mehrwertsteuer (CVAE) zusammensetzt sowie die Grundsteuer auf bebautes Vermögen (TFPB).
Französische Unternehmen können sich darüber hinaus schon jetzt an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um eine Stundung ihrer Steuerzahlungspflichten (außer Mehrwert- und Lohnsteuer) zu beantragen, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dies rechtfertigt.
Für von Ausgangssperren oder behördlichen Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen kann voraussichtlich ab Mitte November zusätzlich auch ein Aufschub der Sozialversicherungszahlungen beantragt werden.
26.10.2020