Anpassung der Rahmenbedingungen für Biomethan an Inflation in Frankreich
In Frankreich wurden am 23. September 2022 die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas und die Durchführung von Bauprojekten den aktuellen Rahmenbedingungen (insbesondere Inflation) angepasst.
In einem Erlass werden neue Bedingungen für den Ankauf von Biomethan festgelegt, das in die Erdgasnetze eingespeist wird. Er bewertet den durch den Erlass vom 13. Dezember 2021 festgelegten Ankaufstarif für Biomethan neu, indem er ihn an die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bezugsvertrags beobachtete Inflation anpasst.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, das wirtschaftliche Gleichgewicht neuer Projekte für Anlagen zur Biomethanproduktion in Zeiten einer starken Inflation der Industriepreise und -kosten zu wahren. Sie sieht eine Indexierung vor, die zu 50 % auf der Entwicklung des Index der Arbeitskosten pro Stunde (alle Arbeitnehmer) in der Maschinenbau- und Elektroindustrie und zu 50 % auf der Entwicklung des Index der Erzeugerpreise der Industrie und der Dienstleistungen für Unternehmen für die gesamte Industrie (französischer Markt) beruht.
Auf dem Simulator für den Ankaufstarif für Biomethan 2022 des Club Biogas-Clubs können Sie die Auswirkungen des Erlasses auf die Preise ermitteln.
Das Dekret Nr. 2022-1248 verlängert die Frist für die Fertigstellung von Projekten für Anlagen zur Erzeugung von Biomethan, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Dekrets Gegenstand einer Genehmigung, Registrierung oder Erklärung des Projekts waren. Diese Frist wird um 18 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung des Dekrets am 23. September 2022 verlängert.
23.09.2022