Der Weg ist frei für die Einspeisung von Biogas in das öffentliche Gasnetz
Vier neue Verordnungen (sog. „décrets“) und vier neue Ministerialerlasse (sog. „arrêtés“) vom 21. und 23. November 2011 klären die Bedingungen zur Einspeisung von Biogas in das öffentliche Gasnetz.
Seit einigen Jahren versucht Frankreich im Bereich der erneuerbaren Energien mit Ländern wie Deutschland aufzuschließen. Investoren sehen insbesondere im Bereich des Biogases in einem Land, das der größte Agrarproduzent der Europäischen Union ist, lukrative Möglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinkten jedoch den Erwartungen der Investoren hinterher. Dem versucht die französische Regierung durch ein im Rahmen des sog. „Grenelle 2“ beschlossenen Gesetzespakets entgegenzuwirken.
Im Mai 2011 wurden zunächst die Abnahmetarife für das durch Biogas produzierten Strom um bis zu 25 % erhöht. Daneben sollen die Produzenten jetzt die Möglichkeit erhalten, das Biogas direkt zu verwerten. Die Verordnungen Nr. 2011-1594 und Nr. 2011-1597 beinhalten die Bedingungen zu der Einspeisung des Biogases und zum Abschluss des Einspeisevertrages mit dem Gasanbieter. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere, dass die Einspeiseverträge für eine Dauer von 15 Jahren geschlossen werden und die Biogasanlage innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags ans Netz gehen muss.
Die Tarife ergeben sich aus einem Ministerialerlass vom 23. November 2011. Sie liegen zwischen 45 € und 125 € pro MWh je nach Größe der Anlage und Kategorie der Abfälle. So erreicht eine kleine Anlage, die weniger als 50 m³/h Gas anhand ausschließlich landwirtschaftlicher Abfälle produziert, den Spitzentarif. Die Tarife werden jährlich aufgrund einer Indexklausel angepasst.
Ziel der französischen Regierung ist es, dass bis 2020 ein Drittel der französischen Naturgasproduktion vom Biogas herrührt.
Die verschiedenen Gesetzestexte können wir Ihnen gerne auf Nachfrage zusenden.
28.11.2011