Automobilindustrie: Unterstützungs- und Umschulungsfonds für entlassene Arbeitnehmer in Frankreich
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es einen außergewöhnlichen Unterstützungs- und Umschulungsfonds für Arbeitnehmer in der Automobilindustrie. Dieser Fonds, der durch das Dekret Nr. 2021-844 vom 29. Juni 2021 eingerichtet wurde, wird vom französischen Arbeitsministerium und den Automobilherstellern finanziert. Es bietet den Arbeitnehmern des Sektors eine verstärkte Unterstützung bei der Umschulung, einschließlich Mobilitätshilfe und Schulungen.
Dieser neue Unterstützungs- und Umschulungsfonds für Arbeitnehmer in der Automobilindustrie wurde eingerichtet, um sie bei der Bewältigung des technologischen und ökologischen Wandels in diesem Sektor zu unterstützen. Die Förderregelung ist bis Juni 2023 befristet.
Das Projekt wird durch den Staat und freiwillige Beiträge des Sektors finanziert. So unterstützen die Hersteller Renault und Stellantis diesen Fonds mit 20 Millionen Euro.
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Kriterien für die Bewilligung von Unterstützungsleistungen
Das Förder- und Umschulungsprogramm richtet sich an Arbeitnehmer in der Automobilbranche. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer jedoch drei kumulative Kriterien erfüllen:
- Angestellter eines Unternehmens des Automobilsektors sein, das zur Abteilung 29 und den Kategorien 13.96Z, 22.29A, 22.11Z, 24.51Z, 24.52Z, 24.53Z, 24.54Z, 25.50A, 25.50B, 25.61Z, 25.62A, 25.62B, 25.73A, 25.73B und 71.12B des NAF gehört;
- ein aus wirtschaftlichen Gründen entlassener Arbeitnehmer sein, dessen Kündigung zwischen dem 26. April 2021 und dem 30. Juni 2023 erfolgt, oder der im selben Zeitraum den Vertrag über die berufliche Sicherheit (sog. contrat de sécurisation professionnelle) unterzeichnet hat;
- Arbeitnehmer eines Unternehmens sein, das sich in einem Insolvenz- oder gerichtlichen Liquidationsverfahren befindet, oder Arbeitnehmer eines Unternehmens mit weniger als 1.000 Beschäftigten oder eines Unternehmens, das zu einer Gruppe mit weniger als 1.000 Beschäftigten gehört, die sich in einem gerichtlichen Liquidationsverfahren befindet.
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Rolle des französischen Arbeitsamtes (Pôle emploi)
Die Durchführung der Maßnahmen wird von Pôle emploi verwaltet. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, die einen Vertrag zur Beschäftigungssicherung haben, von einer erweiterten Unterstützung zu profitieren.
Eine zwischen dem Staat und Pôle emploi geschlossene Vereinbarung legt fest
- den Inhalt der Unterstützungs- und Umschulungsmaßnahmen, die den Arbeitnehmern angeboten werden
- die Dauer, während der diese Maßnahmen durchgeführt werden können
- die Höhe und die Bedingungen für die Zahlung des finanziellen Beitrags des Staates.
Diese Maßnahmen umfassen insbesondere :
- die Einrichtung von Unterstützungszellen für die berufliche Absicherung ;
- die Einrichtung von Ausbildungskursen, die zu Qualifikationen und Umschulungskursen führen;
- Beihilfen für die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens;
- Beihilfen für die geografische Mobilität;
- Beihilfen für Kinderbetreuung und Familien;
- eine außerordentliche Umstufungsprämie im Falle einer dauerhaften Rückkehr in den Beruf.
Außerdem werden zwischen Pôle emploi und jedem beitragenden Unternehmen Vereinbarungen geschlossen. In diesen Vereinbarungen werden die Höhe, die Dauer und die Zahlungsbedingungen der freiwilligen Beiträge festgelegt, die für die Finanzierung von Unterstützungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitnehmer bestimmt sind.
10.08.2021