Befristung von Arbeitsverträgen in Metallindustrie- und Import-Export
Diese zwei Branchen haben vor kurzem den Abschluss eines spezifischen Arbeitsvertrags für die Dauer einer Baustelle oder eines Betriebs zugelassen. Der sog. „CDI de chantier“ (oder „CDI d’opération“) gilt zwar als unbefristet, wird aber nur für die Dauer einer Baustelle oder eines Betriebs abgeschlossen.
Hinweis: Bislang konnte dieser besondere Arbeitsvertrag nur in solchen Branchen abgeschlossen werden, in denen seine Anwendung üblich ist und der regelmäßigen Ausübungsform des Berufs entspricht (z. B. in der Baubranche). Durch eine Verordnung vom 22. September 2017 hat der französische Gesetzgeber diese Möglichkeit auf alle Branchen erweitert.
I. Grundzüge des „unbefristeten befristeten Arbeitsvertrages“
Der CDI de chantier, bzw. der CDI d’opération gilt als unbefristeter Arbeitsvertrag und unterliegt somit allen entsprechenden allgemeinen Regelungen (z. B. hinsichtlich der Probezeit etc.).
Die Besonderheit dieses Arbeitsvertrags liegt jedoch darin, dass das Arbeitsverhältnis bei Abschluss eines zuvor vertraglich festgelegten Projekts beendet werden darf, ohne dass es hierfür eines weiteren Kündigungsgrundes bedarf: Der Abschluss der Baustelle oder des Betriebs stellt per se einen tatsächlichen und ernsthaften Kündigungsgrund (cause réelle et sérieuse) dar. Die Kündigung muss unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften zur personenbedingten Kündigung (Kündigungsverfahren, Kündigungsfrist etc.) ausgesprochen werden.
II. Probeweise Umsetzung durch die Metallindustriebranche
Im Juni 2018 setzte die Metallindustrie diese neue Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Gestaltung in einer entsprechenden Tarifvereinbarung um. Demnach soll die Möglichkeit des Abschlusses des CDI de chantier zunächst versuchsweise für die kommenden drei Jahre offen stehen.
Die besagte Tarifvereinbarung definiert eine Baustelle oder eine Operation als „eine Reihe von Maßnahmen, die durchgeführt werden, um ein zuvor definiertes Ergebnis zu erzielen; […] Die Baustelle oder die Operation ist beendet, wenn das zuvor definierte Ergebnis erreicht ist.“ Die Aufgaben, die dem Mitarbeiter übertragen werden, müssen unmittelbar zur Durchführung des Projekts beitragen.
Die zulässige Höchstanzahl der CDI de chantier hängt dabei von der Größe des Unternehmens ab:
- Bei 50 bis 1000 Beschäftigten darf ein CDI de chantier mit höchstens 10 % der Belegschaft des Unternehmens abgeschlossen werden.
- Bei mehr als 1000 Beschäftigten darf der Anteil der Belegschaft, mit dem ein CDI de chantier abgeschlossen wird, nicht mehr als 5 % betragen.
Die Tarifvereinbarung der Metallindustrie sieht überdies spezielle Bestimmungen vor, die im Vergleich zu „normalen“ unbefristeten Verträgen arbeitnehmerfreundlicher sind. Dies betrifft die Probezeit (zwischen einem und zwei Monaten; nicht verlängerbar), den Arbeitslohn (tarifvertraglicher Mindestlohn + 10 %) sowie die Kündigungsentschädigung (je nach Anstellungsdauer zwischen 8 und 18 % des Monatsgehalts). Der Vertrag muss für mindestens sechs Monate abgeschlossen werden.
III. Die Import-Export-Branche zieht nach
Am 25.10.2018 hat nun auch die Import-Export-Branche das Modell mit einer entsprechenden Tarifvereinbarung eingeführt.
Diese sieht vor, dass der CDI de chantier nur leitenden Angestellten und Facharbeitern (sog. Cadres und Agents de Maîtrise) sowie IT-, technischen oder kaufmännischen Tätigkeiten vorbehalten ist, die „Fachwissen und unternehmensspezifische, technische Fähigkeiten“ erfordern.
Die Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrags beträgt 12 Monate und der Mitarbeiter erhält den seiner Einstufung entsprechenden Mindestlohn zzgl. 10 %. Die bei der Beendigung zu zahlende Kündigungsentschädigung beläuft sich auf 0,33 bis 1,75 Monatsgehalt (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses).
Anmerkung: Die jeweiligen Tarifabkommen wurden noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt und sind daher noch nicht anwendbar. Dies sollte aber in Kürze geschehen.
Praxistipps:
Sie können einen solchen Vertrag in Betracht ziehen, wenn in Ihrer Branche eine allgemeinverbindliche Tarifvereinbarung die Möglichkeit eines CDI de chantier vorsieht oder wenn der Abschluss dieses Vertrags zum 01.01.2017 nach der Rechtsprechung branchenüblich ist und der regelmäßigen Ausübungsform des Berufs entspricht.
Achten Sie bei dem Abschluss auf die Einhaltung der branchenspezifischen Regelungen und weiteren Pflichten: Information und Anhörung des Betriebsrats, Schriftform, klare Definition der Baustelle oder der Operation, usw…
Vergessen Sie nicht, zum gegebenen Zeitpunkt unbedingt die formellen Schritte der personenbedingten Kündigung zu beachten.
23.11.2018