Biogas: Erleichterung für Biogasanlagenbauer in Frankreich
Das französische Umweltministerium hat durch das Dekret Nr. 2010-875 vom 26. Juli 2010 das neue vereinfachte immissionsschutzrechtliche Anmeldeverfahren auf Biogasanlagen erweitert. Das bedeutet aus Sicht der Anlagebauern eine große zeitliche und finanzielle Erleichterung.
Um in Frankreich eine Biogasanlage zu errichten, muss neben dem relativ einfachen Baugenehmigungsverfahren ein immissionsschutzrechtliches Verfahren (sog. „procédure ICPE“) durchgeführt werden. Je nach Größe unterfielen Biogasanlagen bis zum 26. Juli 2010 grundsätzlich dem langen (bis zu 15 Monaten dauernden) und kostenintensiven Genehmigungsverfahren. Nur kleinere Anlagen bedurften lediglich der Inbetriebnahmeerklärung („déclaration“).
Das neue Dekret sieht für Biogasanalgen, die zwischen 30 und 50 Tonnen Substrate pro Tag verbrauchen (die große Mehrzahl der französischen Anlagen), ein vereinfachtes Anmeldeverfahren („procédure d’enregistrement“) vor. Weitere Voraussetzung ist, dass die Substrate aus ungefährlichen oder pflanzlichen Abfällen bestehen. Ausgenommen werden zum Beispiel Kläranlagen.
Die „procédure d’enregistrement“ soll maximal 5 Monate dauern und erspart dem Bauherren die öffentliche Anhörung („enquête publique“) sowie die Gefahren- und die Umweltverträglichkeitsstudie („Etudes de dangers et de faisabilité“).
Somit dürften sich die für viele zu hohen Projektkosten deutlich reduzieren und der französische Markt dadurch noch attraktiver werden.
Welche weiteren technischen und allgemeinen Voraussetzungen eine Biogasanlage erfüllen muss, entnehmen Sie den entsprechenden Verordnungen, die Sie gerne bei uns auf Nachfrage erhalten können. Dabei weisen wir insbesondere auf die neue Verordnung vom 12. August 2010 zu den allgemeinen Voraussetzungen für Biogasanlagen hin.
15.08.2010