Covid-19 und Urlaub
Mit Beginn der Sommerferien ist es wahrscheinlich, dass einige Mitarbeiter im Unternehmen aus so genannten "Risiko"-Gebieten oder Regionen zurückkehren werden, für die es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen des mit Covid-19 verbundenen Risikos gibt. Die Vorschriften der verschiedenen Bundesländer in Deutschland sehen für den Fall der Rückkehr aus einem solchen Gebiet in der Regel eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen vor. Was passiert im Falle der Quarantäne eines Arbeitnehmers? Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen?
Aufgrund seiner Verpflichtung, die Gesundheit und Sicherheit aller seiner Beschäftigten zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber das Recht, die Beschäftigten bei ihrer Rückkehr zu fragen, wo sie ihren Urlaub verbracht haben.
Wenn ein Arbeitnehmer von einer solchen Quarantänemaßnahme betroffen ist, muss der Arbeitgeber ihn auffordern, sofern möglich, für die Dauer der Quarantäne von zu Hause aus zu arbeiten. Ist Home Office unmöglich oder weigert sich der Arbeitnehmer, muss er zwar nicht arbeiten, verliert aber seinen Gehaltsanspruch für die Dauer der Quarantäne (bitte beachten Sie jedoch, dass es zu dieser Frage noch keine Rechtsprechung gibt, aber dies der herrschenden Meinung in der Literatur entspricht).
Zu ergreifende Maßnahmen
- Mitarbeiter über die Folgen einer Reise in ein „Risiko“-Gebiet oder ein von einer offiziellen Reisewarnung betroffenes Gebiet informieren (insbesondere Quarantäne und Verlust des Gehaltsanspruchs bei Unmöglichkeit von Home Office)
- Erstellung eines Fragebogens, in dem die Arbeitnehmer erklären, ob sie aus einem solchen Gebiet zurückkehren oder nicht (wenn es einen Betriebsrat gibt, in Zusammenarbeit mit diesem)
01.07.2020