Das französische nationale Unternehmensregister (RNE)
Das durch das PACTE-Gesetz von 2019 eingeführte und durch die Verordnung vom 15. September 2021 geschaffene nationale Unternehmensregister (Registre national des entreprises, RNE) ist seit dem 1. Januar 2023 die zentrale Registrierungsstelle für französische Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in Frankreich ausüben.
Für jede Kapitalgesellschaft und Niederlassung, die über eine SIREN Nummer verfügt, besteht nun im RNE ein RNE-Identifikationsblatt. In zwei Erlassen vom 19. Juli 2022 wurde der verpflichtende Inhalt der Informationen, die die Unternehmen im RNE angeben müssen, näher festgelegt.
! Wichtig: Das RNE-Identifikationsblatt ersetzt nicht den französischen Handelsregisterauszug (Extrait K-Bis), zumal die Angaben des RNE nicht mit dem des Handelsregisterauszugs identisch sind, das RNE beinhaltet zusätzliche Felder, die ausgefüllt werden müssen. Seine Aktualisierung ist jedoch obligatorisch und rechtlich bindend.
Das Dekret Nr. 2023-955 vom 17. Oktober 2023 hat zwei neue Formalitäten in Bezug auf die Aktualisierung des RNE geschaffen:
- Formalität zur Vervollständigung des RNE-Identifikationsblatts, um ggf. fehlenden Felder zu ergänzen.
- Formalität zur Berichtigung des RNE- Identifikationsblatts.
!Achtung: Ab Mitte Dezember 2023 ist die Aktualisierung des RNE-Identifikationsblatts vor jeder neuen Formalität obligatorisch. Vor diesem Hintergrund ist eine kurzfristige Aktualisierung des RNE-Identifikationsblatts für alle Gesellschaften und Niederlassungen von zentraler Bedeutung, um auch in Zukunft gesellschaftsrechtlich handlungsfähig zu bleiben - alle Angaben des RNE-Identifikationsblatts, die nicht korrekt sind oder deren Inhalt nicht mit dem Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) übereinstimmen, führen dazu, dass keine Formalitäten und somit keine Änderungen im zuständigen Handels- und Gesellschaftsregister mehr vorgenommen werden können, solange die Angaben des RNE-Identifikationsblatt nicht aktualisiert wurden.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, die Aktualisierung des RNE-Identifikationsblatts aller ihrer französischen Gesellschaften und Niederlassungen schnellstmöglich vorzunehmen, und dies im Voraus jeder weiteren Änderung im Handels- und Gesellschaftsregister durchzuführen.
Bei Ihrer französischen Tochtergesellschaft besteht Handlungsbedarf?
04.12.2023