Datenübermittlung in die USA: Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA
Die EU hat eine neue Rechtsgrundlage für den Datentransfer zwischen der EU und den USA geschaffen, die es deutschen und französischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten rechtssicher in die USA zu übermitteln.
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission entschieden, dass die Änderungen, die die USA an ihrem nationalen Recht vorgenommen haben, nunmehr ein angemessenes – mit dem der EU vergleichbares – Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rechtsrahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.
Die Liste der in den USA ansässigen Unternehmen, die diesen neuen "Datenschutzrahmen" einhalten, wird in Kürze vom US-Handelsministerium veröffentlicht. Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an Unternehmen, die auf dieser Liste stehen, kann dann frei erfolgen, ohne dass zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
12.07.2023