Der gesetzliche Zinssatz in Frankreich für das Jahr 2009
Der gesetzliche Zinssatz für das Jahr 2009 wurde durch das Dekret Nr. 2009-138 vom 9. Februar 2009 von 3,99 % auf 3,79 % herabgesetzt.
Der gesetzliche Zinssatz entspricht dem arithmetischen Durchschnitt der letzten 12 Monatsdurchschnitte der Renditen der Zuschläge für kurzfristig verzinsliche Schuldverschreibungen des französischen Staates mit einem für 13 Wochen festgelegten Zinssatz (Frz. Währungs- und Finanzgesetzbuch Art. L. 313-2).
Der Zinssatz wird bei Verurteilung zu einer Geldstrafe 2 Monate nach Rechtskraft der Entscheidung automatisch um 5 Prozentpunkte erhöht.
19.02.2009
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