Die Energieeffizienzkennzeichnung im Fokus der französischen DGCCRF
Die Reduzierung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten, insbesondere von Haushaltsgeräten, ist eines der Mittel, die auf nationaler und europäischer Ebene zum Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt im Allgemeinen eingesetzt werden.
Durch die Bereitstellung von Informationen über den Energieverbrauch von Geräten ermöglicht es die Energieverbrauchskennzeichnung den Verbrauchern, sich an dieser kollektiven Anstrengung zu beteiligen, indem sie ihre Kaufentscheidung auf ein Produkt mit geringerem Energieverbrauch ausrichten.
Die französische Generaldirektion für Wettbewerb-, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes, kurz DGCCRF) hat im Jahr 2022 die Zuverlässigkeit und Konformität der Verbraucherinformationen auf dem Energieetikett von Elektro- und Elektronikgeräten überprüft. Dabei stellte fest, dass 60 % der kontrollierten Unternehmen, die für das erstmalige Inverkehrbringen auf dem französischen Markt verantwortlich sind, Mängel bei der Kennzeichnung aufwiesen.
Mehr als die Hälfte der Mängel betrafen die fehlende oder schlechte Darstellung des Energieetiketts. Bei fast einem Drittel der Verpackungen war eine gute Sichtbarkeit des Energieetiketts nicht möglich, z. B. aufgrund
- der Platzierung des Energieetiketts innerhalb des Haushaltsgeräts oder innerhalb der Produktverpackung;
- der Anbringung des Energieetiketts auf der Oberseite eines hoch angebrachten Fernsehgeräts;
- der Werbung, die das Energieetikett ganz oder teilweise verdeckt.
Die Energieeffizienzkennzeichnung steht somit klar im Fokus der DGCCRF.
Pflichten des Herstellers
Als Hersteller mit Sitz in der EU, Importeur oder Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers müssen Sie vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU
- alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung („EPREL“) elektronisch registrieren und die produktspezifischen Informationen eintragen;
- sicherstellen, dass jedes von Ihnen verkaufte Gerät mit einem vorschriftsmäßigen Energieetikett in Papierform versehen ist. Das Etikett sollte durch ein Produktdatenblatt ergänzt werden;
- den Händlern die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen;
- sicherstellen, dass die Etiketten so angebracht sind, dass sie in Geschäften und beim Online-Verkauf sichtbar und lesbar sind und die Aufmerksamkeit des Kunden, der die ausgestellten Produkte betrachtet, auf sich ziehen.
Pflichten des Händlers
Händler sind verpflichtet, die sichtbare Anzeige des bereitgestellten Etiketts und die Bereitstellung des Produktdatenblatts für die Kunden zu gewährleisten (obwohl diese über die EPREL alle frei heruntergeladen werden können). Wenn das Etikett einen QR-Code hat, muss sich der Händler vergewissern, dass dieser lesbar ist, damit der interessierte Benutzer auf die vollständigen Informationen der EPREL zugreifen kann.
Die betroffenen Produkte
Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob das Produkt in einem Ladenlokal oder online verkauft wird und unter anderem für folgende Produktgruppen:
- Lampen und Leuchten
- Heizgeräte
- Kühl- und Gefriergeräte
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Klimaanlagen und Ventilatoren
- Elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte)
- Küchengeräte
- Reifen
Inhalt des Etiketts
Bei den Pflichtangaben auf dem Etikett wird unterschieden zwischen Angaben, die für alle elektrischen Haushaltsgeräte gelten, und Angaben, die nur für eine bestimmte Produktkategorie gelten.
So muss jedes Energieetikett folgende Angaben enthalten:
- Der Hersteller des Produkts und die Modellnummer.
- Die Energieklasse: Farbcode in Verbindung mit einem Buchstaben, der von A bis G oder von A+++ bis D reichen kann.
- Der jährliche Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Je nach Produktkategorie kann diese gemeinsame Basis durch weitere Pflichtangaben ergänzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Der jährliche Wasserverbrauch einer Waschmaschine oder eines Geschirrspülers in Litern (l).
- Der Geräuschpegel eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine in Dezibel (dB).
- Die Bildschirmdiagonale eines Fernsehers in Zentimetern (cm).
Letzte reglementarische Entwicklungen
Im Jahr 2021 wurde die Klassifizierung der Produkte, die das Energielabel tragen, neu skaliert. Betroffenen sind die folgenden Produktkategorien:
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Kühl-/Gefriergeräte einschließlich Gefriertruhen
- Fernsehgeräte sowie andere externe Bildschirme
- Glühbirnen und LEDs
Die Klassen A+, A++ und A++++ sind verschwunden und wurden durch eine besser lesbare Skala von A bis G ersetzt.
Auf dem neuen Etikett befindet sich in der rechteren oberen Ecke auch ein QR-Code. Mit diesem Code können die Verbraucher über Ihr Smartphone die Informationen des Energielabels und des Produktinformationsblatts in der europäischen Datenbank EPREL abrufen.
Konsequenzen einer unzureichenden Kennzeichnung
In Frankreich kann eine unzureichende Kennzeichnung der Produkteigenschaften eine Verletzung der Informationspflicht darstellen. Eine fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann daher im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflicht sanktioniert werden. Eine Verletzung dieser Pflicht führt zu Schadensersatzansprüchen oder sogar zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrages.
22.11.2024