Die Vergütung von Insolvenzverwaltern und anderen Verfahrensorganen in Frankreich
Dr. Christophe Kühl in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP – 36. Jahrgang / 09. Oktober 2015
Das französische Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahren im Umgang mit notleidenden Unternehmen. Besonders relevant sind dabei in der Praxis das Rettungsverfahren (procédure de sauvegarde), das Sanierungsverfahren (procédure de redressement) und das Liquidationsverfahren (liquidation judiciaire).
Sowohl das Rettungs- als auch das Sanierungsverfahren zielen primär auf die Erhaltung des Unternehmens ab. Nur wenn die Sanierung des Unternehmens offensichtlich ausgeschlossen erscheint oder die Durchführung eines Rettungs- bzw. Sanierungsplans gescheitert ist, kann ein Liquidationsverfahren beantragt werden.
11.07.2016
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
22.04.2024 : Insolvenzen / Restrukturierungen
Frankreich: Insolvenzantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
18.04.2024 : Insolvenzen / Restrukturierungen
Frankreich: Haftung des faktischen Geschäftsführers in der Insolvenz
05.04.2024 : Insolvenzen / Restrukturierungen
Aussonderungsrecht (Flugzeug) bei Insolvenz in Frankreich