Endlich Rechtsicherheit bei Kündigungsschutzklagen in Frankreich
Nach vielen Jahren der Unsicherheit hat der Kassationshof in zwei bindenden Urteilen vom 11. Mai 2022 (Nr.21-14.490 und Nr. 21-15.247) die 2017 gesetzlich eingeführte Deckelung der Entschädigungen im Falle einer unbegründeten Kündigung (der sogenannte „Barème Macron“) für zulässig erklärt und klargestellt, dass der Richter auch im Einzelfall von der Anwendung dieser Deckelung nicht abweichen darf.
Seit 2017 gibt es eine verbindliche Tabelle (den sogenannten Barème Macron), die eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Deckelung des Schadensersatzes vorsieht.
Trotz der gesetzlichen Grundlage und einer Stellungnahme des Kassationshofes vom 17. Juli 2019 haben Arbeitsgerichte sowie Berufungsgerichte die Anwendung der Deckelung unter Verweis auf internationale Regelungen abgelehnt.
Das Kassationsgericht sorgt mit seinen Urteilen vom 11. Mai 2022 endgültig für Klarheit und somit Rechtsicherheit: Der Barème Macron ist gültig und muss auch im Einzelfall angewendet werden.
Praxistipp:
Dank dieser Stellungnahme lassen sich die maximalen Risiken im Falle einer Kündigung besser berechnen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, vor jeder Entscheidung die Kosten einer Kündigung zu berechnen, und ggfs. eine einvernehmliche Trennung in Betracht zu ziehen.
12.05.2022