Frankreich: Rückgriff bei Mängeln – Verjährung später als gedacht
Mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Cour de cassation, 3. Zivilsenat, Nr. 23-18.781) hat der französische Kassationsgerichtshof die Bedingungen für den Beginn der Verjährungsfrist bei Rückgriffsklagen („action récursoire“) in Fällen versteckter Mängel (vices cachés) weiter präzisiert.
Für Hersteller, Lieferanten und Versicherer, die auf dem französischen Markt tätig sind, bedeutet dies eine deutlich verlängerte Unsicherheitsphase, in der sie mit Regressansprüchen rechnen müssen, auch Jahre nach Lieferung oder Mangelerkennung.
Sachverhalt
Ein Unternehmen hatte Holz geliefert, das nach dem Einbau Mängel aufwies. Nach der Schadensregulierung durch den Erstversicherer verlangte dieser vom Lieferanten Ersatz. Der Lieferant berief sich auf Verjährung, jedoch ohne Erfolg.
Der Kassationsgerichtshof stellt klar: Die Verjährung für Rückgriffsklagen beginnt nicht mit der Entdeckung des Mangels, sondern erst, wenn der Unternehmer oder sein Versicherer selbst in Anspruch genommen wird oder eine Zahlung freiwillig leistet.
Rechtliche Einordnung
Die Entscheidung bestätigt eine klare Linie der französischen Rechtsprechung:
Die zweijährige Verjährungsfrist bei Rückgriffsklagen beginnt erst mit dem Zeitpunkt der Zahlung oder Inanspruchnahme des Rückgriffgläubigers und nicht bereits mit der bloßen Kenntnis des Mangels.
Der Beginn der Frist wird somit deutlich nach hinten verschoben und hängt direkt vom Eintritt der eigenen Haftung ab (gerichtlich oder außergerichtlich).
Das bloße Wissen um einen Mangel genügt nicht, um die Verjährung auszulösen.
Praxistipps für Hersteller und Versicherer
- Berücksichtigen Sie längere Zeiträume für mögliche Rückgriffsforderungen in der Risikoplanung und bei Rückstellungen.
- Lassen Sie auf jeden Fall individuell prüfen, ob französisches Recht anwendbar ist und welche Verjährungsregeln greifen.
- Vertragliche Absicherung prüfen: Ergänzen Sie Ihre Liefer- oder Versicherungsverträge um klare Fristen, Rückgriffsregelungen und Haftungsbegrenzungen.
01.07.2025