Französisches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht im deutsch-französischen Kontext (ErbR-Zeitschrift 3/2020)
Dr. Christophe Kühl in der Ausgabe 3.2020 der ErbR-Zeitschrift
Das französische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ist kodifiziert in den Artikeln 750ter bis 808 des französischen allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des Impôts, nachfolgend „CGI“ genannt). Ergänzend ist für grenzüberschreitende Fälle zwischen Deutschland und Frankreich das Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen (nachfolgend „Doppelbesteuerungsabkommen“ oder „DBA“) zu berücksichtigen.
Die nachfolgenden Ausführungen vermitteln einen Überblick über die Besonderheiten des französischen Rechts in Bezug auf grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen, welche typischerweise Fälle betreffen, in denen der Erblasser oder Schenker über Vermögen in beiden Staaten verfügt.
Hierbei wird deutlich, dass die Besteuerung in Frankreich deutlich höher ist als in Deutschland (I.), weshalb der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens, insbesondere dessen Anrechnungsvorschriften, erhöhte Bedeutung zukommt (II.). Nach einigen praktischen Hinweisen im Hinblick auf die Abgabe von Steuererklärungen (III.) werden im letzten Abschnitt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast erläutert (IV.).
Inhaltsverzeichnis
- Höhere Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Frankreich
- Steuerpflichtige Tatbestände
- Freibeträge und Ermäßigungen
- Steuersätze nach französischem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Bewertung des Vermögens
- Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich (DBA)
- Allgemeines zum DBA
- Ausschließliches Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates
- Ausnahmen zur Besteuerung durch den Wohnsitzstaat
- Abzug von Verbindlichkeiten
- Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung
- Praktische Umsetzung: Steuererklärungen / Fristen
- Steuererklärung
- Abführen der Steuer
- Gestaltungshinweise
- Erwerb von Immobilien über eine SCI
- Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für eine Immobilie durch Nießbrauchvorbehalt
- Transfer des Vermögens
- Fremdfinanzierung des Ferienhauses in Frankreich
- Transfer des Wohnsitzes
02.03.2020