Geplante Erhöhung der französischen Grunderwerbssteuer für 2014 und 2015
Die französische Regierung hat eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer angekündigt. Die vom Erwerber beim Kauf einer Immobilie zu zahlende Grunderwerbssteuer könnte bereits 2014 von 5,09 auf 5,80 % steigen.
Die französische Grunderwerbssteuer setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
- Die sog. Taxe départementale (Teil der Grunderwerbssteuer zugunsten des Département);
- die sog. Prélèvement pour frais d’assiette et de recouvrement (Teil der Grunderwerbssteuer zugunsten des Finanzamtes für die Eintragung im Immobilienkataster bzw. Grundbuch);
- die sog. Taxe communale additionnelle (Teil der Grunderwerbssteuer zugunsten der Kommune).
Der Höchststeuersatz der Grunderwerbssteuer beträgt derzeit 5,09 % des Kaufpreises der Immobilie und setzt sich aus den vorgenannten Steuern wie folgt zusammen:
Laut einer Pressemitteilung des Premierministers vom 16. Juli 2013 beabsichtigt die französische Regierung, die Départements zu ermächtigen, deren Grunderwerbssteuersatz für die Taxe départementale zu erhöhen. Die geplante Steuererhöhung sei auf zwei Jahre befristet.
Mithin würden die Departements die Möglichkeit haben, den aktuellen Höchstsatz von 3,8 % auf 4,5 % zu erhöhen. In der Praxis haben bereits alle französischen Départements die Grunderwerbssteuersatz auf 3,8 % festgelegt. Es ist also nicht zu bezweifeln, dass die Departements davon Gebrauch machen werden, und dass die Grunderwerbssteuer demnächst auf insgesamt 5,80% des Immobilienwertes steigen wird:
Ob die Erhöhung der Grunderwerbssteuer sich im Rahmen des geplanten Haushaltsgesetzes für das Jahr 2014 durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
24.07.2013