Gleichstellungsgesetz in Frankreich
Bei der Ministerratssitzung vom 19. Dezember hat der französische Arbeitsminister einen Gesetzesentwurf mit verschiedenen Bestimmungen zur Anpassung an das EU-Recht im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen vorgelegt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet Ergänzungen zur Umsetzung von drei Richtlinien:
- Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft;
- Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf;
- Richtlinie 2002/73/ EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
In diesem Text werden insbesondere der Begriff „Diskriminierung“ und die Tatbestände „Mobbing“ und „sexuelle Belästigung“ klarer geregelt. Er handelt vom Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die von Diskriminierung betroffen waren oder die die Angaben der Betroffenen bezeugt haben.
Der Gesetzentwurf setzt ferner die Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen um. Er untersagt die direkte oder indirekte sexuelle Diskriminierung hinsichtlich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
24.01.2008