Handlungsbedarf für Ihre französische Tochtergesellschaft
Wir möchten Sie kurz auf zwei Neuerungen in Frankreich hinweisen, die bei Ihrer Tochtergesellschaft zu einem dringenden Handlungsbedarf führen können:
- Gleichstellung
Ab dem 1. März 2020 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern einen Index auf ihrer Website veröffentlichen, in welchem öffentlich über die Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes informiert wird. Im Falle der Nichtbeachtung droht eine empfindliche Geldbuße (bis zu 1 % der Brutto-Gesamtlohnsumme). Weitere Informationen finden Sie hier.
Handlungsbedarf:
- Prüfung der Erreichung des Schwellenwerts
- Berechnung des Gleichstellungsindex‘
- Veröffentlichung auf der Homepage
- Datenschutz
Ab Mai 2020 werden in Frankreich verschärfte Sanktionen von der Datenschutzbehörde (CNIL) bezüglich der Einhaltung des Europäischen Datenschutzes im Rahmen von Arbeitsverhältnissen erwartet. Namentlich können Unternehmen daraufhin geprüft werden, ob sie ihre Mitarbeiter nach Art. 13 und 14 der DSGVO ausdrücklich über die Art der personenbezogenen Daten und die Weise des Umgangs hiermit entsprechend ausführlich informiert haben. Auch hier drohen empfindliche Geldbußen.
Handlungsbedarf:
- Erstellung eines Informationsblatts für die Mitarbeiter
- Interne Verteilung und entsprechende Dokumentation
Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie beide Maßnahmen umsetzen müssen oder wenn Sie keine Zeit darauf verwenden wollen, sprechen Sie uns gerne an.
02.03.2020