Home-Office in Frankreich rechtlich zwingend?
Die französische Regierung verlangt von Arbeitgebern die Einrichtung des Home-Office. Laut der französischen Rechtsprechung handelt es sich dabei aber nicht um zwingendes Recht, sondern hat lediglich den Rang einer Empfehlung.
Seit Ende Oktober 2020 und bis voraussichtlich mindestens Anfang Dezember 2020 gilt in Frankreich erneut eine grundsätzliche Ausgangssperre, die allerdings diverse Ausnahmefälle beinhaltet, darunter der Weg zur und von der Arbeit.
Nach Ankündigung dieser erneuten Ausgangssperre hat der Premierminister an Unternehmen die Forderung des uneingeschränkten Home-Office gestellt. Home-Office soll somit laut Regierung angeblich für Arbeitsplätze, die dies ermöglichen, „zu 100 % obligatorisch“ sein. Dies wurde unmittelbar in die zur Zeit geltende, aktualisierte Version des Protokolls des Arbeitsministeriums übernommen. Sogar die Facebook-Seite der Regierung erwähnt seit Anfang November 2020, dass alle, die ihrer Arbeit aus der Ferne nachkommen können, zu 100% im Home-Office arbeiten sollen.
Allerdings hatte der Conseil d’Etat (als oberste, verwaltungsrechtliche Instanz in Frankreich) per Entscheidung Nr. 444809 bereits am 19. Oktober 2020 darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsprotokoll lediglich eine Reihe von Empfehlungen für die materielle Anwendung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Kontext der aktuellen Pandemie darstellt.
Und da ist momentan der Haken: das Protokoll hat keine Gesetzeskraft. Gleiches gilt für Publikationen in sozialen Medien.
So gesehen stimmt es also zum heutigen Tag nicht, dass die Empfehlung, zu 100% Home-Office vorzusehen, die Arbeitgeber binden würde.
In der Praxis wird es in den kommenden Tagen und Wochen darauf ankommen, wie sich jeder Arbeitgeber (besonders im Falle einer Prüfung durch die Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder Klage von Mitarbeitern) rechtfertigen kann, falls kein Home-Office eingerichtet, sondern lediglich alternative Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Praxistipp:
Sofern Sie es für die Mitarbeiter in Frankreich vorsehen und in die Tat umsetzen können, bleibt Home-Office die „bessere“ bzw. sicherste Alternative in den kommenden Wochen. Bei Fällen in denen dies unmöglich ist, bleibt der Gang ins Büro jedoch zulässig, insofern Sie nachweislich für den Schutz ihrer Mitarbeiter sorgen.
09.11.2020