Kaufangebote im Rahmen von Insolvenzen in Frankreich sind bindend
In einer Grundsatzentscheidung vom 14. November 2019, hat das oberste französische Gericht, die Cour de Cassation, entschieden, dass ein im Rahmen einer Insolvenz vorgelegtes Angebot zum Kauf von Vermögensbestandteilen bindend ist. Das Angebot könne nach Abgabe nicht mehr zurückgezogen werden, sobald der zuständige Insolvenzrichter den freihändigen Verkauf genehmigt hat.
Im entschiedenen Fall hatte ein Kaufinteressent den Insolvenzverwalter darüber informiert, dass er aus finanziellen Gründen an seinem Kaufangebot nicht festhalten könne. Die Cour de Cassation hat in dem nachfolgenden Rechtsstreit in Frankreich befunden, dass der Verkauf verbindlich abgeschlossen war und der Kaufinteressent nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten konnte.
Praxistipp:
Geben Sie im Rahmen von Insolvenzverfahren in Frankreich keine leichtfertigen Angebote ab. Gehen Sie immer davon aus, dass die Angebote genehmigt werden können und sodann für Sie verbindlich sind.
09.12.2019