Kleinunternehmen sind nun von der Erstellung eines Geschäftsberichts befreit
Mit dem Gesetz für einen Staat im Dienst eines vertrauenswürdigen Unternehmens vom 10. August 2018 (Loi 2018-727) wurden alle Handelsgesellschaften, gleich welcher Form, im Rahmen der Vorbereitung zur Feststellung des Jahresabschlusses von der Pflicht zur Erstellung des Geschäftsberichts befreit, sofern sie der Definition von Kleinunternehmen entsprechen.
Kleinunternehmen sind laut Artikel L 123-16 C.com. (französischen Handelsgesetzbuchs), Unternehmen, die am Ende des Geschäftsjahres zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreiten:
- Bilanzsumme: 4 Mio. €;
- Nettoumsatz: 8 Mio. €;
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Geschäftsjahres: 50.
Diese Regelung gilt für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 11. August 2018 abgeschlossen werden.Die Möglichkeit, Kleinunternehmen von der Geschäftsberichterstattung auszunehmen, wurde bereits durch die EU-Richtlinie 2013/34 vom 26. Juni 2013 vorgesehen. Bisher wurde sie in Frankreich jedoch nur für kleine Einpersonengesellschaften (EURL oder SASU) umgesetzt, deren Alleingesellschafter eine natürliche Person und gleichzeitig der einzige Geschäftsführer oder Präsident ist.
Einige Unternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen, so zum Beispiel börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute (Banken, Finanzgesellschaften usw.), Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, ergänzende betriebliche Altersversorgungsfonds und -einrichtungen, Zusatzversicherungen oder Unternehmen die Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit/einer Zusatzkasse/Betriebskrankenkasse sind, Unternehmen, deren Tätigkeit in der Verwaltung von Beteiligungspapieren oder Wertpapieren besteht.
Des Weiteren sieht Artikel 19 der vorgenannten EU-Richtlinie 2013/34 vom 26. Juni 2013 vor, dass die Befreiung der Geschäftsberichterstattung davon abhängig ist, dass Informationen über eventuelle Geschäfte der Gesellschaft mit ihren eigenen Aktien bzw. Gesellschaftsanteilen im Anhang der Bilanz erscheinen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass bald ein diesbezügliches Dekret in Frankreich gefasst wird.
02.10.2018