Kurzmeldung: Französische Arbeitsaufsichtsbehörde DIRECCTE wird zu DREETS
Zum 1. April 2021 wurde in Frankreich die Arbeitsaufsichtsbehörde DIRECCTE mit den dezentralen Diensten für sozialen Zusammenhalt (DRCS) zusammengelegt, um die Zuständigkeiten und Aufgaben beider Behörden innerhalb einer neuen Regionaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität (kurz DREETS) zu bündeln.
Die DREETS kann ein wichtiger Ansprechpartner für Sie werden, wenn Sie eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung oder einen Sozialplan genehmigen lassen wollen.
Die Kontaktdaten der für Ihr Unternehmen zuständigen DREETS finden Sie hier.
15.04.2021
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
20.03.2024 : Arbeitsrecht
Überstunden in Frankreich: Klarstellung zur Zulässigkeit von Beweismitteln
02.01.2024 : Arbeitsrecht
Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich