Modernisierung des Wahlverfahrens der Personalvertreter (CSE)
Seit dem 01.01.2020 gibt es in Frankreich nur noch eine einzige Instanz zur Vertretung der Arbeitnehmer: Den Comité social et économique (Sozial- und Wirtschaftsrat), kurz CSE genannt.
Anders als in Deutschland, hat der Arbeitgeber die Wahl der CSE-Mitglieder selbst zu initiieren und zu organisieren. Das Wahlverfahren ist für Unternehmen recht aufwendig und wurde mit der Zeit wenig vereinfacht. Das französische Arbeitsministerium bemüht sich jedoch um mehr Klarheit und Transparenz und hat auf seiner Webseite, welche den CSE-Wahlen gewidmet ist, hilfreiche Videos und Erläuterungen zum Wahlverfahren veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Übermittlung der Protokolle über das Wahlergebnis an die Arbeitsinspektion und an das Arbeitsministerium, welche zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, kürzlich erleichtert worden: Nunmehr kann das Wahlergebnis – statt per Post – online auf der Webseite des Arbeitsministeriums eingegeben und über diesen Weg an die Bearbeitungsstelle des Arbeitsministeriums, welche auch für die Arbeitsinspektion zuständig ist, übermittelt werden.
Die Online-Erfassung der Ergebnisse ermöglicht eine einmalige Eingabe für alle Protokolle und der Arbeitgeber kann dadurch sicherstellen, dass die Wahlprotokolle alle Pflichtangaben enthalten.
Praxistipps:
- Sobald Sie in Frankreich mindestens 11 Mitarbeiter seit 12 aufeinanderfolgenden Monaten beschäftigen, müssen Sie die Wahl der CSE-Mitglieder organisieren.
- Sind Sie Ihren Pflichten bislang nicht nachgekommen, sollten Sie dies kurzfristig nachholen, da sonst unnötig Probleme entstehen und sogar erhebliche Schadensersatzzahlungen drohen können, etwa im Rahmen von kollektiven Kündigungen.
- Sämtliche Wahlprotokolle (auch im Karenzfall, also wenn sich kein Mitarbeiter zur Wahl stellt) des ersten und zweiten Wahlgangs müssen vom Arbeitgeber innerhalb von 15 Tagen nach Wahlablauf an die Behörden übermittelt werden.
28.01.2020