Neue Hilfen für Corona-geschwächte Unternehmen in Frankreich
Viele französische Unternehmen wurden in den letzten Monaten stark vom Staat unterstützt und sollen nun langsam zu einer normalen finanziellen Funktionsweise zurückkehren. Im Juni 2021 wurde von der französischen Regierung ein Aktionsplan vorgestellt, der Unternehmen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise helfen und Insolvenzen vermeiden soll.
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Identifikation und Orientierung geschwächter Unternehmen
Hierzu hat die französische Regierung vor, von verschiedenen Institutionen, wie etwa den Sozialkassen, Industrie- und Handelskammern und Handelsgerichten gesammelte Daten zusammenzuführen, um durch Algorithmen künstlicher Intelligenz von der Krise geschwächte Unternehmen ausfindig zu machen und diese zu passenden Maßnahmenpaketen hinzuorientieren.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie die administrateurs und mandataires judiciaires sollen ihren Kunden bzw. den von ihnen betreuten Unternehmen ohne Zusatzkosten bis Ende 2021 eine Analyse zur Krisenbewältigung erstellen.
In jedem Departement wird ein Krisenberater ernannt, der den Unternehmen, die dies wünschen, vertrauliche Beratung anbieten wird. Er soll für jedes Unternehmen eine passende und umsetzbare Lösung vorschlagen und es im Hinblick auf die vom Staat angebotenen Hilfsmittel orientieren (s. u.).
Außerdem wurde auch eine zentrale, aus Frankreich erreichbare Telefonnummer (0806 000 245) von den öffentlichen Sozialversicherungs- und Finanzbehörden eingerichtet. Sie ermöglicht den Geschäftsführern französischer Unternehmen ebenfalls eine gezielte Beratung.
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Kredite und sonstige Finanzhilfen
- Verlängerung von staatsgarantierten Krediten
Das Angebot staatsgarantierter Kredite für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen wird noch bis Ende 2021 verlängert. Die Höhe des Darlehens kann bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 oder 2 Jahre der Lohnsumme erreichen. Im ersten Jahr der Darlehenslaufzeit ist keine Rückzahlung gefordert. 2 bis 4 Monate vor Ablauf des ersten Jahres soll der Darlehensnehmer über die Rückzahlungsmodalitäten entscheiden können: Eine sofortige Rückzahlung oder eine gestaffelte Rückzahlung über bis zu 5 Jahre kann flexibel gewählt werden, was allerdings Einfluss auf den Zinssatz hat (1 - 2,5 %).
Darüber hinaus können alle Unternehmen, die bereits einen staatlich geförderten Kredit erhalten haben, einen einjährigen Aufschub für den Beginn der Rückzahlung beantragen.
- Rückzahlbare Vorschüsse und zinsverbilligte Darlehen für mittelständische Unternehmen
In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen, die keinen staatlich garantierten Kredit erhalten konnten, über die Comités départementaux d’examen des problèmes de financement des entreprises (CODEFI) einen rückzahlbaren Vorschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Bei der Prüfung des Antrags spielen Erwägungen der wirtschaftlichen Strukturförderung eine große Rolle: die strategische Position des Unternehmens im Wirtschaftsgefüge, sein Know-how, seine möglicherweise wichtige Position in einer Wertschöpfungskette oder seine Bedeutung für die lokale Beschäftigung. Die Höhe der Beihilfe ist auf maximal 25 % des erfassten Umsatzes für 2019 begrenzt.
- Sonderkredite für kleine Unternehmen
Seit Mitte 2020 sind über die öffentliche Investitionsbank Bpifrance Sonderkredite für Kleinunternehmen verfügbar, die keine staatlich garantierten Kredite über ihre Bank erhalten konnten. Diese richten sich an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, deren Geschäft durch die Corona-Krise geschwächt ist. Das Darlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von 3,5 % soll dabei helfen, den Investitions- und Betriebsmittelbedarf der Unternehmen zu decken. Die Höchstbeträge sind nach Größe und Sektor des Unternehmens gestaffelt. Bei der Entscheidung über die Erteilung des Kredits spielen die Aussichten des Unternehmens auf Erholung und eine geordnete Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen eine Rolle.
- Ein neuer Fonds für große Unternehmen
Der französische Staat richtet einen Übergangsfonds mit einem Volumen von 3 Mrd. EUR für mittelständische und große Unternehmen ein, die infolge der Corona-Krise Finanzierungs- oder Bilanzstärkungsbedarf haben. Der Fonds, der durch das Wirtschaftsministerium verwaltet wird, ist hingegen nicht zur Rettung von Unternehmen mit strukturellen Schwierigkeiten gedacht. Die französische Regierung will damit vor allem Unternehmen mit „einer Aussicht auf Rentabilität“ unterstützen. Sie kann von Fall zu Fall in Form von Eigen- oder Fremdkapital eingreifen.
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Zahlungspläne für Steuern und Sozialversicherung
Um die Liquidität der Unternehmen zu stärken und sie bei ihrer Umstrukturierung zu unterstützen, bieten die Steuer- und Sozialversicherungsbehörden Zahlungspläne zur Begleichung der Außenstände von Unternehmen an.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern erhalten seit Februar 2021 von der Finanzverwaltung Vorschläge für eine Ratenzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern wird seit Juni 2020 ein individueller Kontakt mit dem Unternehmen hergestellt, um einen individualisierten Zahlungsplan zu erstellen. Die am stärksten betroffenen Sektoren profitieren von einer zusätzlichen Unterstützung bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Übergangszeit, bis die Aktivität wieder anzieht.
Im Fall von Steuerschulden kann die Steuerbehörde (Service des impôts des entrerprises, SIE) Unternehmen auf einfachen Antrag Zahlungsfristen gewähren, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Tätigkeitsbereich.
Schließlich kann die Commission des chefs de services financiers (CCSF) Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Tätigkeitsbereich, auf Antrag Ratenzahlungspläne gewähren, die sowohl Sozialversicherungs- als auch Steuerschulden abdecken.
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Stärkung vorinsolvenzlicher Verfahren
- Ein gütliches Verfahren zur Erleichterung der Neuverhandlung von Krediten von Kleinunternehmen
Vorinsolvenzliche Verfahren wie ad-hoc-Mandat und Schlichtung erlauben Unternehmen in Frankreich eine Umstrukturierung ihrer Schulden und ggf. eine strategische Neuorientierung in einem vertraulichen Rahmen, ohne dass die Geschäftsführung ihre Autonomie verliert. Diese oft sehr hilfreichen Verfahren werden jedoch aus Kostengründen von kleinen Unternehmen selten gewählt. Um den Zugang von Kleinunternehmen zu solchen Maßnahmen zu erleichtern, wird der Nationale Rat der Sanierungsbeauftragten (CNAJMJ) für Unternehmen, die nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und die aufgrund der Corona-Krise und ihrer Folgen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ein vereinfachtes und vergünstigtes ad hoc-Mandat anbieten. Die Kosten sind auf 1.500 EUR zzgl. Steuern für Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern und 3.000 EUR zzgl. Steuern für Unternehmen mit 5 bis 10 Mitarbeitern gedeckelt. Diese Sondermaßnahme gilt bis Ende des Jahres 2022.
- Vereinfachtes Rettungsverfahren für kleine Unternehmen
Für kleine Unternehmen wird ein neues vereinfachtes Rettungsverfahren geschaffen. Dies betrifft Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern, deren Schulden 3 Mio. EUR nicht überschreiten und deren Aktivitätsniveau vor der Krise zufriedenstellend war. Es ermöglicht die Erstellung eines Fortführungsplans innerhalb eines kurzen Zeitrahmens.
Lesen sie hier den Artikel von Qivive zu diesem Thema!