Neue Regelung zur gütlichen Streitbeilegung in Frankreich
Seit dem 1. April müssen die Prozessparteien in der Klageschrift die vorher eingeleiteten Schritte zur gütlichen Beilegung angeben. Gleichgültig ist, ob es sich um eine Schlichtung, eine Mediation oder ein sog. partizipatorisches Verfahren handelt. Diese Regelung gilt für alle Klageschriften (frz. ZPO Art. 56 ; Art. 56 CPC ) sowie für Anträge, die keine vorherige Benachrichtigung der gegenseitigen Partei bedürfen (art. 58 CPC). Jeder Streitfall im zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Bereich ist von dieser Regelung betroffen.
Erforderlich ist, dass entweder eine abgeschlossene Vergleichsvereinbarung oder aber eine fehlgeschlagene Verhandlung im einleitenden Schriftsatz erwähnt wird. Diese sind insbesondere dann relevant, wenn die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere die Gerichtsstandsklausel) die Pflicht der Parteien zur Schlichtung oder zur Mediation vor Einleitung des streitigen Verfahrens vorsieht. Damit wird eine eventuelle Klageabweisung vermieden.
Von diesem Vorverfahren kann abgewichen werden, wenn eine Dringlichkeit oder ein anderer legitimer Grund besteht, insbesondere für Angelegenheiten, die die öffentliche Ordnung betreffen.
Mit dieser neuen Regelung bleiben noch viele Frage offen: soll man im Rahmen von Schriftsätzen im Eilverfahren auch eine Dringlichkeit begründen oder implizieren solche Verfahren schon eine hinreichende Dringlichkeit? Fraglich bleibt auch, ob das Vorverfahren auch für einseitige Anträge (z. B. Zahlungsbefehl), deren einziger Zweck der Erhalt eines Vollstreckungstitels ist, eingehalten werden muss.
Unterlässt der Kläger das Streitschlichtungsverfahren vor Einleitung des streitigen Verfahrens, so führt dies nicht zu einer Abweisung der Klage. Gemäß Art. 127 CPC (neue Fassung) kann der Richter in diesem Fall den Parteien aber eine Schlichtungs- oder Vermittlungsmaßnahme vorschlagen. Dieser Vorschlag vom Richter war schon für bestimmte Fälle möglich (für Amtsgerichte und Proximitätsrichter – art. 845 CPC, für Familiengerichte art. 1071 CPC) und wird nunmehr allgemein angewandt.
08.05.2015